Einbehaltung d. Rückzahlung (WG > Harz4 & ALG1)

  • Guten Tag,
    ich habe mein eine frage bzw ein anliegen.
    muss dazu ein wenig weiter ausholen,
    also...
    Hört sich zwar etwas komisch an aber naja,Ich 28 jahre alt habe im januar dien jahres meine ausbildung abgeschlossen und bin seitdem leider arbeitslos und bekomme ALG 1.
    Ich wohne zusammen mit meiner mutter in einer normalen wohnung, sie bezieht Hartz4, da ich über 26 jahre alt bin gilt das ganze als ehe ähnliche gemeinschaft sodass der mietkostenanteil zu 50-50 % aufegeteilt ist also jeder die hälfte der miete nebenkosten ect bezahlt !


    Jetzt haben wir vom vermieter bescheid bekommen(Betriebskostenabrechnung) das wir für Dieses ! jahr eine Betriebskosten/Nebenkosten gutschrift bekommen haben in höhe von ca 600 euro ! was ja beim amt auch gemeldet werden muss...
    meine mutter hat dieses auch getan und ein paar tage später nach einreichen der unterlagen, direkt post geschickt bekommen.
    im diesem Brief stand drin, das es eine gutschrift in der höhe gegeben hat und somit nächstenmonat 400 euro einbehalten werden und darauf den monat die restlichen 200 euro.


    Jetzt Stellt sich mir aber die Frage ob dieses Rechtens ist,
    denn durch die teilung der mietkosten müssten mir doch theoretisch die hälfte der gutschrift zustehen oder nicht?
    Also worauf ich hinaus will ist, das dass amt meiner mutter doch eigentlich nur die hälfte also 300 euro Einbehalten darf da im prinzip diese 600 euro gutschrift nur zur hälfte von ihr gezahlt wurde...
    möcht mich keinesfalls daran bereichern oder ähnliches, aber in meinen augen ist das naja vorsichtig gesagt, nicht richtig was dort gemacht wird.
    Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen oder einen rat geben ob ich da in die richtige richtung denke oder diesen gedanken direkt wieder verlieren sollte...
    Vielen dank jedenfalsl schoneinmal für die zeit des durchlesens
    Lieben Gruss Willy