Hallo liebe Forengemeinde!
Mein Leistungssachbearbeiter teilte mir kürzlich mit, dass ich seit März 2007 zu wenig Regelleistungen erhalten habe. Ich habe mich im März 2007 von meinem Exmann getrennt und bin mit meinen 4 Kindern aus der ehelichen Wohnung ausgezogen. Mein Exmann blieb weiterhin in der alten Wohnung wohnen. Das JC hat nun versehentlich meinen Exmann in unsere Bedarfsgemeinschaft mit hinein gerechnet. Es wurden also statt 5 Personen 6 Personen berücksichtigt. Mein Leistungssachbearbeiter erklärte mir, dass eine Nachzahlung lediglich ab Januar 2011 berücksichtigen werden kann.
Weiß hier jemand, warum es nicht möglich ist, eine Nachzahlung bereits ab März 2007 zu berücksichtigen?
Ich bin für jede Antwort dankbar!