Hallo, ich fasse zusammen und hoffe dass mir hier jemand helfen kann.
Ich, 38 Jahre alt, lebe zusammen mit meiner Mutter in einer Wohnung.
Ich bin Hartz-IV-Empfänger und mein Mutter Rentnerin.
Ich erhalte mit Wohngeld/Heizung eine Regelleistung von insgesamt 679 Euro.
Meine Mutter ist 67, und bezieht Witwen sowie Altersrente, insgesamt in Höhe von 900 Euro.
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Nach Abzug der Miete (Warm) die 650 Euro betragen, bleiben von den 679 Euro die ich monatlich
beziehe, 29 Euro für den Monat.
Den Einkauf von Lebensmittel sowie Strom bezahlt meine Mutter.
Mein Bruder der verheiratet ist hilft uns gelegentlich mit Einkauf von Lebensmitteln aus,
dessen Gesamtwert (grob) übers Jahr geschätzt 150 Euro betragen.
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Ich habe die oben erwähnten Angaben dem Jobcenter bereits mitgeteilt, nachdem sie für die
Weiterbewilligung der Regelleistungen wissen wollte wie ich Strom u. Lebensmittel bezahle.
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Nun, will das Jobcenter eine genaue Auflistung aus der hervorgeht welche Aufwendungen ich monatlich
von meinem Bruder und meiner Mutter, für Lebensmittel, Kleidung, Strom, etc. erhalte u. welcher Summe
dies jeweils entspricht.
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Meine Fragen:
- Wieviel kann/darf mein Bruder der verheiratet ist und in seiner eigenen Wohnung lebt
mir pro Jahr mit Lebensmitteleinkäufen aushelfen, sprich, gibt es einen Fixbetrag den man
nicht überschreiten darf?
- Kann oder darf meine Mutter die ja zusammen mit mir in meiner Wohnung lebt Proviant
für unseren Haushalt einkaufen?
- Kann oder darf meine Mutter den Strom bezahlen?
- Kann die ARGE die Kontoauszüge von meiner Mutter einfordern?
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Zur Ergänzung :
Das Geld mit dem meine Mutter den Strom u. die Lebensmittel bezahlt schulde ich meiner Mutter. Ich habe
meiner Mutter gesagt sobald ich Arbeit habe, ich ihr das Geld zurückbezahlen werde.
Und ich denke dass ich mit meiner Mutter in einer BG lebe, da oben am Briefkopf "Nummer BG" steht.
Aber sicher bin ich mir nicht weil ich das mit der BG nicht ganz verstanden habe.
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Ich hoffe auf Antworten.
Besten Dank, Leander.