einer Zuweisung gemäß SGB II §16c konnte ich krankheitsbedingt nicht entsprechen. Der Maßnahmeträger beziehungsweise das JobCenter hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schlichtweg verbummelt.
Trotzdem soll ich jetzt sanktioniert werden. Hier die Begründung:
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Sehr geehrte Frau bmn,
für die Zeit vom 1. November 2012 bis 31. Januar 2013 (Minderungszeitraum) wird eine Min¬derung Ihres Arbeitslosengelds II monatlich um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehenden Gesamtbetrags, festgestellt. Daraus ergibt sich eine Minderung Ihres Arbeitslosengelds II in Höhe von 112,20 Euro monatlich. Im Einzelnen sind von der Absenkung betroffen:
- der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II)
Begründung:
In Ihrer Eingliederungsvereinbarung vom 15. Mai 2012 wurden folgende Pflichten mit Ihnen vereinbart:
Teilnahme an einem Coaching Center für Selbständige beim Träger "XYZ Sie sind trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen der Vereinbarung nicht nachge¬kommen, da Sie bis einschließlich 07.06.2012 arbeitsunfähig geschrieben waren. Dennoch hätten Sie nach Ihrer Genesung in die Maßnahme einsteigen können, da zwar der Zuweisungsbeginn der 01.06.2012 aber die die Zuweisungsdauer für 2 -3 Monate gesichert war. Es waren ohnehin die Unterrichtszeiten individuell abzustimmen.
Zur Begründung Ihres Verhaltens haben Sie dargelegt, dass Sie Arbeitsunfähig geschrieben waren. Diese Gründe konnten jedoch bei der Abwägung Ihrer persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne der Vorschriften des SGB II anerkannt
werden. Für die Zeit vom 1. November 2012 bis 31. Januar 2013 (Minderungszeitraum) wird eine Minderung Ihres Arbeitslosengelds II monatlich um 30 Prozent des maßgebenden Regelbe¬darfs, höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehenden Gesamtbetrags, festgestellt (§ 31 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 31 a Absatz 1 und § 31 b SGB II).
Welche Möglichkeit bieten sich zur Gegenwehr ?
Herzlichen Dank für Antworten
bmn