Hallo,
ich habe in der Zeit vom Oktober 2011 bis Oktober 2012 einen Ein-Euro Job (20 Wochenstunden) geleistet. Meine Aufwandsentschädigung habe ich regelmäßig montlich beim Träger in bar abgeholt. (kein eigenes Konto vorhanden). Den letzten Monat (September 2012) habe ich komplett Urlaub genommen (zwei Tage pro Monat stehen ja zu). Für diesen Zeitraum habe ich vom Träger nun trotzdem eine Abrechnung bekommen, obwohl man ja eigentlich für Urlaub keine Aufwandsentschädigung erhält. Ich bin jetzt im Zweifel, ob ich mir das Geld ohne Bedenken abholen kann, oder ob ich später Ärger bekommen könnte. Kann es sein, dass manche Träger auch Urlaubszeit bei Ein-Euro-Jobs vergüten?
Danke für Hinweise!