Hallo zusammen,
ich vor September-Ende einen Antrag auf Schüler-BaföG gestellt, der jedoch noch nicht mit einem Bescheid bestätigt/abgelehnt wurde. Bis zum Bescheid bin ich de facto mittellos und glücklich, wenigstens mietfrei unterzukommen. Jedoch eröffnete man mir in einem Gespräch heute, daß der Weiterbewilligungsantrag abgelehnt wurde, weil kein Anspruch sichtbar ist.
Weiterbewilligungsantrag deswegen, weil ich zuvor arbeitslos war und nun die Berufsfachschule für Kommunikationsdesign besuche, deshalb das Schüler-BaföG.
"Mietfrei" dürfte für das Ablehnen kein Grund gewesen sein, da ich beim vorigen ALG2-Antrag auch schon mietfrei wohnte und Sozialhilfe in angemessenen Umfang erhielt.
Nun möchte ich Widerspruch einlegen und berufe mich dabei auf einige Paragraphen aus dem SGB I, da ich der Meinung bin, als mittelloser Bürger Anspruch zu haben, wenn das andere Amt noch keinerlei Leistungen bewilligt hat. Man kann Menschen doch nicht verhungern lassen?!
Kann mir jemand weiterhelfen?
weitere evtl. hilfreiche Fakten:
-32 Jahre
-Ausbildung als Verkäufer absolviert
-38 Std.-Woche Unterricht