Antrag abgelehnt, da kein Anspruch erkennbar, jedoch mittellos

  • Hallo zusammen,


    ich vor September-Ende einen Antrag auf Schüler-BaföG gestellt, der jedoch noch nicht mit einem Bescheid bestätigt/abgelehnt wurde. Bis zum Bescheid bin ich de facto mittellos und glücklich, wenigstens mietfrei unterzukommen. Jedoch eröffnete man mir in einem Gespräch heute, daß der Weiterbewilligungsantrag abgelehnt wurde, weil kein Anspruch sichtbar ist.
    Weiterbewilligungsantrag deswegen, weil ich zuvor arbeitslos war und nun die Berufsfachschule für Kommunikationsdesign besuche, deshalb das Schüler-BaföG.
    "Mietfrei" dürfte für das Ablehnen kein Grund gewesen sein, da ich beim vorigen ALG2-Antrag auch schon mietfrei wohnte und Sozialhilfe in angemessenen Umfang erhielt.
    Nun möchte ich Widerspruch einlegen und berufe mich dabei auf einige Paragraphen aus dem SGB I, da ich der Meinung bin, als mittelloser Bürger Anspruch zu haben, wenn das andere Amt noch keinerlei Leistungen bewilligt hat. Man kann Menschen doch nicht verhungern lassen?!


    Kann mir jemand weiterhelfen? :confused:


    weitere evtl. hilfreiche Fakten:
    -32 Jahre
    -Ausbildung als Verkäufer absolviert
    -38 Std.-Woche Unterricht

  • Die Dame sagte lediglich, daß der Antrag abgelehnt wurde, sie nichts Näheres dazu sagen kann. Der Bescheid würde die nächsten Tage eintreffen. Da es aber eilt, muß schnell was passieren.
    Widerspruch deswegen, weil ich faktisch NICHTS habe, um Essen zu bezahlen, die Arbeitsmittel, Fahrkarten, etc.
    Das kann nicht angehen, daß man nichts hat und das Amt selbst zur Überbrückung abblockt.
    Mir wurde geraten, das Sozialgericht aufzusuchen und dort vorzusprechen.

  • ALG2 wirst du nicht bekommen denn du stehst ja dem Arbeitsmarkt durch deine Schule nicht zur Verfügung.Du hast ja eine Ausbildung und eine zweite Ausbildung ist eigentlich Luxus den man sich leisten können muß.


    Das hieße im Klartext, ich darf mein Recht auf Bildung und Umorientierung nicht ausüben, da das "Luxus" ist? Also Umschulungen sind doch gängige Praxis, oder täusche ich mich da?

  • Du hast eine abgeschlossene Ausbildung. Auch eine Umorientierung muss man sich leisten können. Die wird eben nicht vom Staat finanziert. Meine Tochter hat sich auch umorientiert. Sie hat dabei zu Hause gewohnt und so konnte sie sich diesen Luxus leisten. Ansonsten hätte sie das eben auch nicht gekonnt. Du kannst dir auch einen Nebenjob suchen und dir deine Umorientierung darüber finanzieren. Vater Staat ist eben nicht für jeden Luxus zuständig.

  • Es ist ein Unterschied ob du eine Umschulung machst welche ja auch vom JC oder Arbeitsamt gewollt ist und auch bezahlt wird.Du hast ja aber eine Ausbildung und würdest mit dieser ja auch durchaus eine Arbeit finden können.Natürlich kannst du eine weitere Ausbildung machen aber dafür ist dann das JC im Bezug auf Leistungen nicht zuständig.Ob du einen Bafög Anspruch hättest müßtest du beim zuständigen Amt prüfen lassen.

  • wenn der bafög-antrag abgelehnt wird, wirkt der antrag auf alg 2 ab den tag der antragsstellung des bafög zurück. du hast also rückwirkend anspruch auf alg 2 ab ende september. begib dich bitte mit personalausweis, möglichst den ablehnenden bafög bescheid und möglichst mit allen kontoauszügen seit ende september zum sozialgericht.


    dort stellst du einen antrag auf vorläufigen rechtsschutz. den begründest du damit das dir kein bafög gewährt wurde, du somit mittellos bist und anspruch auf alg 2 rückwirkend zu ab september hast. das nennt sich anordnungsanspruch. dann sagst du das du dich deshalb in einer dringenden notlage befindest. das nennt man anordnungsgrund. das eilverfahren ist kostenlos, ohne anwaltszwang, eine art vorklage und in maximal 6 wochen entschieden. in dringenden fällen wie bei dir auch erheblich schneller.

  • Goldmen Du solltest nicht solche Auskünfte geben die von vornherein nach hinten losgehen.Nur weil ein Bafög Anspruch nicht besteht heißt das nicht das dann automatisch ALG2 Leistungen gezahlt werden.Um Leistungen zu bekommen müssen schon einige Vorraussetzungen erfüllt sein.Unter anderem die das man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und dies ist hier durch eine weitere Ausbildung nicht der Fall.Zunächst einmal sollte man bevor man eine neue Ausbildung beginnen möchte die Finanzierung klären.

  • Zum Glück bin ich zum Sozialgericht gegangen, habe Einstweiligen Rechtsschutz beantragt und der Antrag wurde auch angenommen. Ob Erfolg oder nicht, wird sich zeigen.
    Ladies, ihr solltet auch genau lesen, was Goldmen geschrieben hat.
    Er sagte lediglich, WENN der BAföG-Antrag abgelehnt wird... nicht DASS er durchgeht.

  • Sicher wird das Sozialgericht deinen Antrag annehmen und prüfen aber wenn du eine schulische Ausbildung machst dann hast du trotzdem keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen mit einer abgeschlossenen Ausbildung wie du sie ja hast.Es könnte sein das du sogar bis zum Bafögbescheid Leistungen bekommst allerdings werden diese dann mit deinem Baföganspruch verrechnet.Solltest du keinen Anspruch haben wirst du die gezahlten Leistungen zurückzahlen müssen. denn das JC zahlt dir nicht eine zweite von dir gewollte Ausbildung wenn diese nicht nötig ist.