Hallo.
Auch ich habe hier mal eine Anfrage zur Berechnung.
Ich bin alleinerziehender Vater eines 19 jährigen Sohnes der noch zur Schule geht.
Wir beiden bilden also zusammen eine Bedarfsgemeinschft und beziehen Hartz4.
Mein Junge hat vor zwei Monaten einen 400€ Job angenommen. Bei diesem Job verdient er auf Grund der Stundenzahl aber nur ca. 150€ im Monat. Ich habe das dann so beim Jobcenter angegeben und die nette Dame am Tel. meinte das sie dann erstmal 200€ einbehält und dann sehen wir weiter wie es sich entwickelt. Ich habe mir dann erstmal nichts dabei gedacht.
Ich habe ihr dann im letzten Monat die Lohnabrechnung(153€) meines Jungen eingereicht und habe noch etwas über 37€ ausgezahlt bekommen.
Also irgendwie verstehe ich das alles nicht ganz.
Ohne diesen Job wurden mir als einsetztbares Einkommen 154€ bereinigtes Kindergeld angerechnet.
Jetzt mit Job 184€ Kindergeld in voller Höhe plus dem Verdienst meines Sohnes.
Auf dem geänderten Bewilligungsbescheid sieht das dann so aus:
Kindergeld 184€
nichtselbständige Arbeit 153,57€
Freibetrag Erwerbseinkommen -110,71€
Summe bereinigtes Einkommen 226,86€
Zu alle dem habe ich nun zwei Fragen.
1. Wenn nun das Kindergeld als Einkommen voll angerechnet wird, muss es dann nicht auch im Freibetrag auftauchen?
Also ich meine Kindergeld+Einkommen-100€+20%
In meinem Fall
Kindergeld 184€
nichtselbständige Arbeit 153,57€
Freibetrag Erwerbseinkommen -147,51€
Summe bereinigtes Einkommen 190,06€
2. Wenn mir 200€ einbehalten werden und mein Junge 153€ verdient und mir noch 37€ erstattet werden...dann kann er auch zuhause bleiben und ich habe noch 10€ mehr.
Mache ich einen Denkfehler oder stimmt da irgendetwas nicht?
Gruss Almanach