Hallo Zusammen,
Ich hab mal eine Frage, das Jobcenter will von meinem Freund die Nebenkostenabrechnung von den letzten 5 Jahren haben. Mein Freund hat den Vermieter angeschrieben und es kam die Antwort zurück das Jobcenter soll sich an ihm wenden er regelt es dann selber.
Mein Freund hat den Brief persönlich zum Jobcenter gebracht.
Vier Wochen später kam die Antwort vom Jobcenter, das der Vermieter sich nicht meldetet und deshalb die Nebenkosten einbehalten würden.
Dürfen die das? Mein Freund hat sich Schriftlich noch mal beim Vermieter gemeldet aber es kam keine Antwort.
Oder darf mein Freund einfach die Nebenkosten nicht bezahlen weil ihm ja das Geld fehlt?
Gruß
Tamy
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Der Vermieter hat die NK-Abrechnung des Vorjahres bis zum 31.12. des laufenden Jahres dem Mieter vorzulegen. Nachforderungen wären sonst verjährt und brauchen nicht mehr bezahlt zu werden, auch nicht vom Jobcenter. Ob man das des lieben Friedens willen trotzdem selber noch tut, ist jedem selbst überlassen. Natürlich interessiert sich das Jobcenter für noch nicht gemeldete -mögliche- Erstattungen, und will zu Recht endlich mal die Abrechnungen aus der Zeit des Hartz4-Bezugs sehen.
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