ALG II nach Studium?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mein Maschinenbau Studium nun fast beendet. Habe meine Thesis in einer Firma geschrieben, bei der nun meine Bewerbungen noch laufen (und die lassen sich verdammt viel Zeit). Ein fließender Übergang in die Berufstätigkeit wird also nicht klappen. Ich wohne jedoch alleine zur Miete in der Nähe der Firma und 500km von meinen Eltern entfernt.


    Ich habe als Vermögen jedoch noch einen Bausparvertrag mit einer nicht unerheblichen Ansparung sowie ein Aktiendepot mit einer ebenfalls fünfstelligen Summe.


    Nun stellt sich mir die Frage, ob ich direkt nach dem Studium und unter Berücksichtigung meiner Vermögensverhältnisse Anspruch auf ALG II inkl. Wohngeld hätte, oder ob ich mir den Gang zum Amt ersparen kann (falls ich keine Ansprüche hätte).


    Danke für alle Tipps!

  • tja, da studierst du also und willst gleich hartz4 haben!darum studiert man ja auch, gelle!
    naja, bei den vermögensverhältmissen wird das mit hartz4 aber nichts. pro lebensjahr hast du 150 € schonbetrag. das heisst, wenn du jetzt 30 jahre alt bist, dann wären es bei dir 4500 € vermögensfreibetrag. alles was du darüber hast musste erst verbrauchen. und nicht vergessen, du musst dich auch privat krankenversichern wenn es kein hartz4 gibt. aber hast ja genung kohle! ;-)

  • tja, da studierst du also und willst gleich hartz4 haben!darum studiert man ja auch, gelle!
    naja, bei den vermögensverhältmissen wird das mit hartz4 aber nichts. pro lebensjahr hast du 150 € schonbetrag. das heisst, wenn du jetzt 30 jahre alt bist, dann wären es bei dir 4500 € vermögensfreibetrag. alles was du darüber hast musste erst verbrauchen. und nicht vergessen, du musst dich auch privat krankenversichern wenn es kein hartz4 gibt. aber hast ja genung kohle! ;-)


    Danke für deine herrlich sarkastische, aber dennoch hilfreiche Antwort!


    Nur um es klar zu stellen: Ich will kein hartz IV haben, sondern würde auch lieber direkt im Anschluss arbeiten - leider ist das Leben aber kein Ponyhof und so ergibt sich in meinem Fall einfach eine Übergangsarbeitslosigkeit von 1-2 Monaten, bis die Vorstellungsgespräche/Assessmentcenter gelaufen sind. Dass ich als Maschbau Ingenieur Arbeit finde, ist keine Frage.


    Wenn mir eine Leistung vom Amt zusteht, nehme ich diese auch in Anspruch (wäre ja blöd, wenn ich es nicht täte). Deshalb informiere ich mich im Internet bzw. werde trotzdem mal bei der Arge vorsprechen, ob mein angespartes Vermögen anrechenbar ist, da ich ja nicht darüber verfügen kann (festgelegt bzw. angelegt). Aber als Sparer ist man in unserem Land ja sowieso immer der gelackmeierte.


    Wenn es kein hartz IV gibt, muss ich mich nicht privat krankenversichern, sondern werde einfach meine studentische KV für die Übergangszeit weiter nutzen und mich erst exmatrikulieren, wenn ich den Arbeitsvertrag vorliegen habe.

  • Zitat

    werde trotzdem mal bei der Arge vorsprechen, ob mein angespartes Vermögen anrechenbar ist, da ich ja nicht darüber verfügen kann (festgelegt bzw. angelegt)


    Zitat

    nicht unerheblichen Ansparung sowie ein Aktiendepot mit einer ebenfalls fünfstelligen Summe.



    das kannste einen doofen erzählen, seit wann kann man aktien(oder Fonds) denn nicht mehr börsentäglich verkaufen?

  • Fakt ist, dass du mit deinem Vermögen gegenwärtig nicht hilfebedürftig bist (§ 12 SGB II) . Sollte es so sein, dass es gegenwärtig nicht verwertbar ist, wird Alg II als Darlehen gezahlt (§ 24 (5) SGB II).