Unterhalt und Auskunftspflicht
Vorspann
Vielleicht hat schon jemand Erfahrung zu folgendem:
Elternteil A zahlt für volljaehriges behindertes Kind (welches Eingliederungshilfe und Grundsicherung bezieht) dem LVR nach §94 SGB XII den hälftigen Unterhaltsbeitrag. Elternteil A stellt Zahlung ein und legt eidesstattliche Versicherung über Leistungsunfähigkeit vor.
Das ist bei Richtigkeit OK, so daß Elternteil B im Rahmen der Ersatzvornahme auch den Unterhaltsbeitrag von Elternteil A übernehmen muss.
Ein Rechtsanspruch für Auskunft besteht alle 2 Jahre, allerdings schon früher wenn neue Erkenntnisse vorliegen.
Problem
Gelesen wird spaeter in einer Insertion, das Elternteil A für 5 Pferde, 4 Hunde und anderen Tieren einen Bauernhof nebst Stallungen, Weide sucht. Insofern ergibt sich ein neuer berechtigter Auskunftsanspruch von Elternteil B gegen Elternteil A. Elternteil A reagiert auf schriftliche Nachfrage gar nicht und behauptet aber bei Dritten die Insertion hätte Elternteil B wahrheitswidrig aufgegeben was aber nicht stimmt und gelogen ist. Jobcenter und LVR verweigern Elternteil B wegen Datenschutz von Elternteil A Auskünfte.
Bei allem Verständnis das tatsächlich Hilfbedürftige zu unterstützen sind, bin ich der Auffassung das Menschen die gegen eine wertneutrale Mitwirkungspflicht verstossen zur Verantwortung gezogen werden sollten. Hier sehe ich Rechtsgestaltungsmissbrauch.
Wenn nämlich Elternteil B die Auskunft gerichtlich einholt, muss er erst einmal zahlen. Elternteil A kann ploetzlich wieder behaupten er beziehe ALO II oder die Insertion sei Spass gewesen, so dass er keine Prozesskosten hat und der andere Elternteil B die Kosten uebernehmen muss, nur weil Elternteil A sich unkorrekt verhaelt. Elternteil B wird vorsaetzlich geschaedigt.
|Wer schuetzt eigentlich Menschen vor Personen wie unkorrektes Elternteil A, ein Verzicht auf Klaerung kann nicht die Loesung sein.
|Wie, wodurch kann man Personen wie Elternteil A wegen unkorrekter Mitwirkungspflicht sanktionieren