Welche Änderungen muss ich angeben?

  • Hallo zusammen,


    ich habe beim Stöbern im Netz hierher gefunden und habe direkt mal eine Frage :D



    Mein Sohn -22 Jahre -war verheiratet und lebte in einer Bedarfsgemeinschaft.
    Die Partner trennten sich und nun ist er geschieden und lebt jetzt bei mir.
    Trennung und Umzug haben wir angegeben.
    Die Leistung wurde gekürzt.


    Scheidung hatten wir noch nicht abgegeben da jetzt erst rechtskräftig.
    Ich habe im Merkblatt gelesen, dass Trennung gemeldet werden muss - haben wir getan, was ist mit der Scheidung?
    Muss diese gesondert gemeldet werden?


    Zur Zeit der Berechnung der Leistungen habe ich kein Kindergeld bezogen weil es in Prüfung war.
    Wir haben auf dem Bogen angegeben dass kein Kindergeld gezahlt wird, das stimmt ja auch so.
    Nun bekomme ich wieder Kindergeld und habe eine Nachzahlung bekommen.
    Muss ich das angeben?


    Vielen Dank schon mal und guten Abend,


    Anna

  • Danke für die Antwort.
    Ok - dann schreiben wir eine Mail dort hin, dass seid September wieder Kindergeld gezahlt wird.
    Das sollte reichen, oder?


    Was ist mit der Nachzahlung?



    Bzgl. der Krankenkasse - er wird über die ARGE versichtert.
    Ab dem 23 Lebensjahr greifen die Familienversicherungen nur noch unter bestimmten Umständen, die wir nicht erfüllen.