HILFE ab Nov. kein ALG2 mehr, soll mein Haus verkaufen oder an die Arge übertragen

  • Ich bin jetzt im 6. Monat Hartz IV Empfängerin, Single, ohne Eltern oder Geschwister, ohne Partner oder sonst jemanden, der mir helfen kann. Als ob das ist alles schlimm genug ist, die "Armut", die Rechnungen, die nicht bezahlt werden können, die Isolation, weil das Geld fehlt um auszugehen.


    Heute morgen sollte ich zum Jobcenter kommen und erfahre, dass ich keine Leistungen mehr bekomme ab November. Mein Haus sei zu gross für mich alleine (120 qm), ich soll es verkaufen oder im Grundbuch an die Arge überschreiben, dann würden sie mir weiter die Leistungen zahlen, aber nur auf Darlehnsbasis.


    Dabei sollte ich bald eine Ausbildung im Pflegebereich anfangen und alles sah endlich etwas rosiger aus. Kann ich aber nicht mehr, weil ich bald kein Geld mehr zum leben habe, nicht zum essen, nicht für die Nebenkosten.


    Kann ich dagegen vorgehen, lohnt es sich zum Anwalt zu gehen? Was kann ich überhaupt tun? Ich weiss nicht weiter.


    Nur zur Info, das Haus ist schuldenfrei und wurde vom Erbe meiner Eltern gebaut und ist alles was ich auf der Welt habe.

  • Das Haus ist unangemessen, daran gibt es nichts zu rütteln, das BSG sagt: Bei 4 Personen sind 130 qm angemessen, für jede Person weniger sind 20 qm weniger angemessen. Damit liegt dein Haus weit über der Angemessenheitsgrenze und ist zu verwerten. Daher kann es die Hilfe maximal als Darlehen geben.

  • Muss sie auch nicht, wenn du das Haus verkaufst, beleihst, untervermietest etc. Denn dann wirst du eine schöne zeitlang ohne ALG 2 auskommen können. Und da dein Bestreben sicherlich auf die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit gerichtet ist, wirst du ja hoffentlich auch bald Arbeit finden.

  • Nein, nein, man kann ruhig den Menschen alles nehmen was sie im Leben haben, schliesslich muss man Millionen nach Griechenland senden und jar dafür sorgen, dass die deutschen Politiker ihre fast 8000 Euro + fast 4000 Euro Reisekostenpauschale bekommen. Ich könnte ja mein Haus halbieren, in der Mitte durchschneiden, dann wäre es "angemessen" und ich könnte mein Zuhause behalten und Hilfe bekommen bis ich die Ausbildung zu Ende habe....aber wer braucht den schon Altenpfleger bei der so jungen Bevölkerung.


    Nur zum Vermerk, ich bin über 50 und habe NOCH NIE Hilfe vom Staat bekommen bis jetzt!


    Und dem Staat kümmert es nicht, dann habe ich nunmal keine Heizung, kein Warmwasser, keinen Strom und nichts zu essen so lange bis ich Arbeit finde. Am besten man verkauft seine Kinder, die bringen auch dem Schwarzmarkt, wenn sie klein sind auch Geld...was aber illegal wäre und keiner verlangen würde.

  • Es gibt nunmal eine Kappungsgrenze bis zu welchem Vermögen man als bedürftig zählt und ein Anrecht auf die Unterstützung der Allgemeinheit hat. Diese Grenze überschreitest du, darüber brauchst du auch gar nicht zu diskutieren. Wo soll denn deiner Meinung nach die Grenze gezogen werden? Egal, Hauptsache, es betrifft mich nicht? Das geht aber nicht. Bedenke, dass es genug Steuerzahler gibt, die kein Haus besitzen und sicherlich gerne eins hätten. Wieso sollen sie dich und dein Haus bezahlen?


    Und der Vergleich mit Griechenland und den Politikern ist ausgelutscht. A) wage ich es zu bezweifeln, dass dir die gesamteuropäischen Vorgänge insbesondere die Notwendigkeit der Stabilität des Euros bekannt sind und B) kannst du auch gern in die Politik gehen und dein 8000 Euro Gehalt einstecken. Daran hindert dich niemand.


    Mit deiner Selbstbemitleidung hilfst du dir jedenfalls nicht weiter.

  • Wer finanziert dir denn deine Ausbildung? Mein Mann arbeitet im Pflegebereich schon viele Jahre. Ihm wurde eine Ausbildung verwehrt, weil er schon über 50 Jahre alt war. Im Übrigen werden Pflegehilfskräfte händeringend gesucht, dafür braucht man keine Ausbildung. Man kann bei den Johanniter o. ä. einen Kursus machen, der über ein paar Wochen geht. Anschließend macht man ein 14-tägiges Praktikum und meistens kann man sogar in der Einrichtung bleiben, wo man das Praktikum gemacht hat. So schlecht verdient man dort auch nicht. Mehr als Hartz IV ist es allemal. Dann kannst du dein Haus behalten. Du jammerst nur rum und tust nichts. Im Übrigen gehöre ich auch zu den Steuerzahlern, die kein Haus haben. Daher kann ich dein Gejammere auch nicht verstehen. Wenn ich ein Haus hätte und es nicht mehr halten könnte, würde ich es verkaufen. Es gibt wichtigere Dinge auf der Welt als ein Haus.

  • Vielleicht geht mal umdenken :o


    Du sagst das Haus ist schuldenfrei.


    Eine Idee wäre das Haus zu vermieten und sich dann über die Miete zu finanzieren oder untervermieten oder WG.


    Zitat:
    Dabei sollte ich bald eine Ausbildung im Pflegebereich anfangen und alles sah endlich etwas rosiger aus. Kann ich aber nicht mehr, weil ich bald kein Geld mehr zum leben habe, nicht zum essen, nicht für die Nebenkosten.


    Verstehe ich nicht ganz.
    Du hast Eigentum also keine Mietkosten an der Backe ergo, Du braucht Geld zu leben - > Nebenkosten und Nahrung.
    Das Geld was Du bei einer Ausbildung bekommst ( oder gibts kein Azubi - Geld ? ) , müsste doch reichen und dann kannst du von der ARGE weg und die können an das Haus nicht ran oder?
    Hier kannst Du auch noch Ausbildungsbeihilfe beantragen.


    Warum Du keine Ausbildung anfangen kannst, erschliesst sich mir nicht :confused:


    Ich verstehe auch nciht wieso die erst jetzt darauf kommen?
    Das musst Du doch im Antrag angeben wenn du Besitztümer hast, auch müssen Mietnachweise erbracht werden........


    P.S. es gibt diverse Hilfs-Arbeiter-Jobs .
    Da verdient man kein Vermögen aber es ist allemale einiges mehr als Hartz IV und Haus kann bleiben......

  • Bis auf Anna 1812 kommt hier mal wieder der ganz große Gerechtigkeits-Neid von lacki, Turtle und Co. zum Vorschein ! @ turtle - mal ganz ehrlich in Deinem Angestellten Verhältnis beim Job-Center überarbeitest Du Dich doch auch nicht und die Zusammenhänge von Politik durchschaust Du doch auch nicht, da hilft doch auch kein populistisches Geschwaffel was jeder doch alternativ machen kann. Nur weil "justaloser" bemüht ist sein Erworbenes so lange wie möglich zu bewahren muss man doch nicht gleich mit dem Nudelholz zu Werke ziehen, Lacki's Kommentare sind ja bekannt, nach seinem Thailand-Kurztripp kommen ja grundsätzlich frisch erhohlte Gehirnzellen zum Einsatz, und FDP-ler bleibt er, egal wo er sich auf diesem Erdball bewegt und selbst wenn man ihn zum Mond schiessen würde, wäre er von seinem Westerwelle, Rösler, Lindner Trio nicht abzubringen, der hat einfach die guten FDP Politiker im Hinterkopf wenn diese Pappnase auftreten!
    Turtle - was passiert eigentlich wenn sich Dein Mann morgen von Dir trennt, Dir das Haus überlässt und kurz darauf Dein AG beschließt auf Deine treuen Dienste zu verzichten, und Dein Juristisches Wissen von keinem anderen AG nachgefragt wird, weil Du denen nicht nur zu teuer bist sondern vielleicht schon zu alt oder einfach zu direkt in Deiner ganzen Argumentationsweise und Deinem Auftreten ???


    Gut könntest Dich ja noch Selbstständig machen, aber weist Du was :es kommen einfach keine Klienten !!! ?


    Wollte Dich nur mal über diese Situation auf das bringen was grade dem "justaloser" so wiederfährt! Ich denke was Dir fehlt ist das was man im allgemeinen unter Einfühlungsvermögen versteht und das ist ein ganz großes Problem bei vielen Mitarbeitern der BA und den JC und Ihr Flitzpiepen redet dann im gleichen Atemzug von "fehlenden Qualifikationen" !!! Wer im Glashaus sitzt, sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen!


    Der Hinweis von Anna 1812 hat durchaus was, das man mal überdenken sollte, denn das was Vater Staat sich da unter der Übertragung von Eigentum zwecks Erbringung von Leistungen vorstellt ist nicht nur sehr anrüchig, denkt man mal an die Enteignung von Juden im Dritten Reich, sondern bist zu einem gewissen Punkt sogar gesetzeswidrig denn es gibt auch SGB Urteile wonach eine Altersvorsorge zu berücksichtigen ist, die Angemessenheit ist sicherlich ein Grund die Leistungen auf ein gewisses Mass einzuschränken nur der verkauf zielt ja auf etwas anderes ab, nämlich auf das gesamte Kapital zurückgreifen zu können wenn man begründend ablehnen will. Die Teilvermietung oder Untervermietung oder gar das Haus zu vermieten und selbst zur Miete zu wohnen hingegen entbindet den Staat dann nicht gänzlich aus der Leistungspflicht. - Auch kann ich es nicht mehr hören, eure definitve Falschaussage man müsse jede Arbeit annehmen die die Hilfebedürftigkeit reduziert, ursprünglich hiess es "Arbeitsaufnahme die dazu führt das der Bezug von Leistungen nach dem SGB II gänzlichausgeschlossen wird. Alles andere ist von der BA und den JC in zig Verfahren immer weiter verwässerter und neu geschaffener Text ! Im Grunde ein Betrug, bezogen auf den Grundgedanken der Reformen. Wer hier also bescheisst sind nicht die Antragsteller auf ALG II sondern die Politiker und die Handlanger in den Verwaltungen der BA und Job-Center.


    @ "justaloser" - ich würde mir einen Rechtsanwalt nehmen und gegen den Bescheid in Widerspruch gehen, es gibt einige Gründe warum eine Übertragung überhaupt nicht gerechtfertigt ist. Da es das Haus Deiner Eltern war auch noch ein Hinweis das keine Person gezwungen werden kann nur wegen ALG II Bezug und möglicherweise unangemessener Wohnungsgröße sein soziales Umfeld verlassen zu müssen. Bei der Leistungserbringung sind zwar Vermögenswerte zu berücksichtigen, aber das Haus stellt bis zur Angemessenheit (die ich vom Gericht festlegen lassen würde weil häufig die Mietspiegel die hierzu herangezogen werden nicht den Gegebenheiten folgen die im weiteren auch noch zum Tragen kommen könnten, wie z.B. der vorgenannte Punkt des sozialen Umfeldes, woraus sich ein möglicher Weise höherer Angemessenheitsbetrag feststellen lässt) eine Alternative zur Leistungserbringung für die Unterkunft da, welche dei Kommune dann einspart. Wie weit der Wert der Altersvorsorge dann zum Tragen kommt ist eigentlich auch geregelt, eine Leistungserbringung kann aber nicht von einer Übertragung des Objektes abhängig gemacht werden, zumindest nicht von der Übertragung im vollen Umfang und darauf würde ich zunächst in meinem Widerspruch als auch in einem Folgeverfahren vor dem Sozialgericht hinwirken bzw. sollte dies Dein Anwalt dann tun!


    Der Staat sollte Dich auch nicht dazu nötigen in Zeiten schlechter Erlöse von Immobilien Dein Eigentum weit unter Wert zu veräußern nur um eine Hilfebedürftigkeit abzuwenden, schon gar nicht wenn dies in einer so anrüchigen Weise praktiziert werden soll wie es sich Deine Heimatkommune vorstellt. Zielsetzung muss es in erster Linie sein den Hilfeersuchenden Optionen anzubieten die wie gesagt gänzlich dafür Sorge tragen das auf Leistungen nach dem SGB dauerhaft verzichtet werden kann! Ein-Euro Jobs z.B. gehören selbst nach Aussage des Leiters der Bundesanstallt für Arbeit nicht zu diesen Möglichkeiten auch wenn dies von vielen vielen Mitarbeitern der Job-Center behauptet wird, ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und behaupte das dies auch für die 400€ Jobs gilt, es gehen halt nur zu wenig Leistungsbezieher gegen diese blinde und dumme Argumentation der Job-Center vor. Grade wenn Kommunen in der Haushaltssicherung stecken oder kurz davor stehen argumentieren die JC-Mitarbeiter vorrangig mit jenen Argumenten, nur die fehlenden schlüssigen Beweise das sich daraus dann eben jene Arbeitsverhältnisse gebildet hätten die die Ziele der Reformen erfüllt hätten bleibt unsere Mutti von der Leyen der Öffentlichkeit schuldig, Aber die Argumentation zu HARTZ IV sollte nicht den Märchenband der Gebrüder Grimm übertreffen, sage ich immer dazu. Die Statistiken hierzu veröffentlicht auch niemand - doch nur weil es ein paar corrupte Politiker regelmässig in den Medien erklären muss dies ja nicht stimmen !

  • Zitat

    der ganz große Gerechtigkeits-Neid von lacki,


    mensch gruni, warum sollte ich denn neidisch auf eine mir gänzlich unbekannte person sein, die etwa so alt ist wie du und ich,nun aber pleite ist und wahrscheinlich alles verlieren wird? ich bin da schlauer. ich kloppe meine kohle lieber gleich auf den kopp, ehe der staat auf die dusslige idee kommt, mir alles zu nehmen!

  • Hi,
    ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen, DENN
    es ist zwar richtig, das TEILE des Hauses verwertet werden müssen (z.B. Teile werden vermietet, 80qm bleiben in Deinem Wohnbesitz = bei Eigentum ist 80qm auch für 1 Person gesetzlich erlaubt!!), aber das Jobcenter kann NICHT verlangen, das Du das komplette Haus verkaufst, weil 80qm des Hauses Dein geschütztes Altersvorsorgeschonvermgen ist!!. Das Jobcenter kann NICHT verlangen, besonders, vom Gesetzgeber geschütztes Vermögen zu verkaufen!
    Daher haben wir wir eine zweigeteilte Sache, ein Teil ist geschützt, ein Teil ungeschützt.
    ABER
    Die Verwertung des ungeschützten Teils in welcher Form ist immer noch die Sache des Eigentümers, hier hat das Jobcenter keine Einspruchsmöglichkeit!
    Solange der ungeschützte Teil des Hauses nicht verwertet ist, kann ALGII nur auf Darlehensbasis gewährt werden. Das ändert sich mit dem Tag, ab dem der ungeschützte Teil verwertet wird. Auch eine Vermietung des ungeschützten Teils ist erlaubt (in diesem Augenblick ist die Forderung der Verwertung erfüllt), es muß nicht verkauft werden. Diese Mieteinnahmen sind dann selbstverständlich als Einkommen mit dem ALGII-Anspruch zu verrechnen.
    Das ist aber eine völlig andere Situation als ein Verkauf des kompletten Hauses, Vernichtung des geschützten Schonvermögens.
    Weil eben geschütztes Schonvermögen vom Jobcenter nicht verwertet werden darf, kann eben der Verkauf nicht gefordert werden.
    Das würde ich auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt (für Sozialrecht) "abklopfen".


    Gruß
    Ernie

  • Selten so ein Quatsch gelesen. War heute wieder Stammtischtreffen, oder wo kommen diese "Weisheiten" her? Bring dich mal auf den aktuellen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung:


    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12546


    Zitat

    Das LSG hat die Berufungen der Kläger zu Recht zurückgewiesen, soweit sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Zuschuss anstelle des für den Zeitraum vom 1.4.2005 bis 31.3.2006 zuerkannten Darlehens begehren (vgl zur streitigen Zeit ab 1.4.2006 unter 7). Das von ihnen bewohnte Hausgrundstück stellt nicht geschütztes Vermögen dar, das der Hilfebedürftigkeit entgegensteht.


    Zitat

    Das LSG ist zu Recht davon ausgegangen, dass das von den Klägern bewohnte Hausgrundstück ein solches von unangemessener Größe iS von § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB II darstellt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Hausgrundstücks ist die gesamte Wohnfläche des Hauses von 167 qm einschließlich der vermieteten Einliegerwohnung, nicht lediglich der selbst bewohnte Anteil von 117 qm, zu berücksichtigen.


    Zitat

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist nicht davon auszugehen, dass die Verwertung des Hausgrundstücks eine besondere Härte begründet. Die Kläger verfügen mit dem tatsächlich innegehabten Hausgrundstück über einen nicht geschützten Vermögensgegenstand, der hinsichtlich seiner Größe erheblich über das von § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB II geschützte Hausgrundstück im Sinne der Erfüllung des Grundbedürfnisses "Wohnen" als räumlicher Lebensmittelpunkt (Radüge in jurisPK-SGB II, 3. Aufl 2012, § 12 RdNr 124) hinausgeht. Die Regelung des § 12 Abs 3 S 1 Nr 4 SGB II bezweckt wie bereits die Vorgängerregelungen in der Arbeitslosenhilfe und dem Sozialhilferecht lediglich, dem Hilfebedürftigen und seinen mit ihm zusammen wohnenden Angehörigen eine angemessene Wohnstätte zu erhalten. Insofern hat bereits das BVerwG zu der Vorgängerregelung des § 88 Abs 2 Nr 7 BSHG betont, dass das Grundvermögen nicht schlechthin, sondern nur insoweit geschützt ist, als es dem Leistungsberechtigten als Wohnung dient (BVerwG Urteile vom 21.10.1970 - 5 C 33.70 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr 3 und vom 17.1.1980 - 5 C 48.78 - BVerwGE 59, 294; BVerwGE 89, 241).


    Und wenn man keine Grundschuld eintragen lassen will, dann bekommt man noch nichtmal ein Darlehen:


    Zitat

    Zwar kann nach dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des LSG davon ausgegangen werden, dass die sofortige Verwertung des zu berücksichtigenden Vermögens für die Kläger eine besondere Härte bedeuten würde. Für diesen Zeitraum existierte aber keine Grundschuldbestellung der Kläger, obgleich die Beklagte diese bereits mit Schreiben vom 11.7.2005 zur Eintragung einer Grundschuld zu seinen Gunsten aufgefordert und einen entsprechenden Vordruck beigefügt hatte. Auch bereits mit dem vom LSG in Bezug genommenen Bescheid vom 23.6.2005 hatte die Beklagte darauf hingewiesen, dass hinsichtlich einer Weitergewährung von SGB II-Leistungen eine dingliche Absicherung für eine darlehensweise Hilfegewährung erforderlich sei. Die Kläger sind insofern ausreichend auf die zum Erhalt des geschützten Wohnumfeldes erforderlichen Maßnahmen hingewiesen worden (vgl auch BSG Urteil vom 8.2.2007 - B 7a AL 22/06 R - BSGE 98, 108 ff = SozR 4-4300 § 324 Nr 3 zur Berücksichtigung einer zu Unrecht unterbliebenen Beratung im Rahmen der Härtefallregelung des § 324 Abs 1 S 2 SGB III). Zudem sind Anhaltspunkte für andere Sicherungsformen weder vorgetragen noch ersichtlich, sodass die Beklagte - im Sinne einer Ermessensreduzierung auf Null - die darlehensweisen Leistungen von der dinglichen Sicherung abhängig machen durfte.


    Aber schick ihn ruhig zum Anwalt. Angesichts des vorhandenen Vermögens (was die Ablehnung von Beratungshilfe und PKH zur Folge hat) und den so gut wie nicht bestehenden Erfolgsaussichten solltest du dem TE aber zusichern, dass du die nicht unterheblichen Kosten des Anwaltes für ihn trägst.

  • Ich verstehe nicht, warum die Hausgröße unangemessen ist. Zur Angemessenheit zählen außer der Kaltmiete bzw. Zinsen auch Heizung und Nebenkosten. Auch ein alleinstehender Mieter darf eine 120 m² Wohnung bewohnen, wenn die Kaltmiete 0 Euro beträgt.

  • Weil es nicht um die Kosten der Unterkunft geht, sondern um die Frage, ob es sich beim Haus um GESCHÜTZTES oder UNGESCHÜTZTES VERMÖGEN handelt!



    Ich war bisher der Ansicht, dass auch die Belastung eine Rolle spielt. Denn nicht jedes von der Größe her passendes Haus ist geschützt. Da wird sehr wohl die Höhe der Zinsen berücksichtigt.
    Wenn ich die passende Wohnungsgröße habe, die Zinsen überschreiten aber eine angemessene Kaltmiete, dann ist das Haus nicht mehr geschützt und muss verkauft werden.

  • Nö, das BSG stellt in Bezug auf geschütztes oder nicht geschütztes Vermögen nur auf die Größe ab. Nicht auf den Wert, nicht auf die anfallenden Kosten, nicht darauf, ob es eine teilweise Vermietung gibt, nichts. Du verwechselst hier Kosten der Unterkunft mit Vermögen. Und das, obwohl ich hier bereits die Rechtsprechung des BSG dazu verlinkt und zitiert habe.

  • Ich würde dir raten einen Anwalt aufzusuchen. Wenn du in der Gewerkschaft bist oder im SoVD kannst du ja dort anfangen. Der SoVD nimmt dich eventuell ohne Wartefrist auf. So weit mir bekannt ist, sind bei Einzelpersonen die Grenzwerte für Eigentumswohnungen 80qm und beim Haus 90qm. Höhere Werte sind teilweise Ermessensache. Bei 120qm wären das eine Überschreitung von ca.45%. Wenn du nicht untervermieten kannst , versuche doch, daß man dir nur diese 45% von den Nebenkosten oder einen Teil der Nebenkosten abzieht.

  • Nochmal: es geht nicht um die Kosten der Unterkunft, sondern, dass er das Haus verwerten soll, da es als Vermögen nicht geschützt ist und das wohl nicht will. Die Rechtsprechung des BSG ist da doch eindeutig: das Haus ist zu groß, ist daher nicht geschützt und muss verwertet werden oder es gibt eben kein ALG 2.