Ich habe eine dringende Frage...

  • Ich bin 20 jahre alt und wohne nicht mehr zu Hause. Ich übe im Moment eine geringfügige Tätigkeit aus und habe bis jetzt auch noch zusätzlich Kindergeld bekommen. Aber die Familienkasse zahlt mir ab Dezember kein Kindergeld mehr, da das in meinem Fall nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt werden kann. Das Problem an der ganzen Sache ist ich brauche ja Geld um meine Miete zu zahlen und deswegen wollte ich mal nach fragen, ob ich den Anspruch auf Hartz 4 hätte???
    Weil irgendeinen Anspruch auf Geld müsste ich doch haben kann ja wohl kaum auf der Straße leben.


    Schonmal danke im vorraus


    Jaja91

  • Erzähl mal ein bisschen mehr. Wann ausgezogen, wieso? Schon eine Ausbildung absolviert? Wie solls im Leben weitergehen? Wenn du z. B. noch keine Ausbildung gemacht hast, kannst du dich ausbildungssuchend melden und dann kann man (theoretisch und praktisch) bis längstens Vollend. 25. LJ Kindergeld bekommen.

  • Naja also ich wohne seit 1 Jahr nicht mehr zu Hause und habe noch keine Ausbildung absolviert. Ausbildungssuchend bin ich schon gemeldet und auf der seite von der Familienkasse steht :
    ,, Wenn Ihr Kind keinen Arbeitsplatz hat und als arbeitssuchend gemeldet ist, kann es Kindergeld bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahres erhalten. Durch geringfügige Tätigkeiten wird der Anspruch auf Kindergeld nicht ausgeschlossen.''

    Also für mich heißt das, dass ich keins mehr bekomme ab Januar, weil ich im Dezember 21 werde.