Hallo zusammen,
ich habe eine sehr konkrete Frage zum Thema Vermögen in einer Bedarfsgemeinschaft.
Die Situation ist folgende:
Ich (m) bin 24 Jahre alt und Student. Ich persönlich werde durch meine Eltern bzw. Nebenjob finanziert (insg. 500 € im Monat). Außerdem habe ich ein Sparbuch mit ca 17000 €. Meine Freundin (20) ist schwanger und bezieht Arbeitslosengeld 2. In 2 Monaten wollen wir zusammenziehen und gründen damit eine Bedarfsgemeinschaft (ich hoffe das ist soweit richtig ). Jetzt ist meine Frage: Bleibt meine Freundin bezugsberechtigt, obwohl ich ein recht hohes Vermögen habe?
Ich hoffe sehr, dass Ihr mir helfen könnt. Die Frage ist ja eigentlich sehr grundlegend, allerdings habe ich mich bisher noch nie mit der Materie beschäftigt. Schonmal vielen Dank!!
Grüße,
Sebastian