Meine Mutter bezieht Hart 4 - kann ich mit 17 trotzdem arbeiten gehen?

  • Hallo, ihr Lieben
    * sorry, mir ist grad aufgefallen, dass ich das "z" im Hartz vergessen habe <.< peinlich.


    Ich habe geforstet, aber nirgends einen Thread gefunden, der mir wirklich weiter geholfen hat.
    Ich bin 17 Jahre alt und besuche gerade die 12. Klasse einer Gesamtschule. Meine Mutter geht zwar für 1200 Euro im Monat arbeiten, aber da wir zu dritt sind, reicht das leider lange noch nicht. Und so sind wir auf staatliche Unterstützung von 200 Euro angewiesen.


    Da ich bald mein Abitur machen werde, weiß ich, dass es langsam Zeit wird, sich vorzubereiten, Geld zu sammeln für das Studium etc. da kommen alle möglichen Sachen hinzu.
    Aber meine Mutter meint, dass ich nicht auf 400 Euro Basis arbeiten darf, da ihr dieses Geld dann einfach abgezogen werden würde.


    Mir ist klar, dass wir auf diese staatliche Unterstützung angewiesen sind, ich bin auch sehr dankbar, dass uns da geholfen wird. Dennoch finde ich es irgendwie sehr...ungerecht und irgendwie auch frustrierend, dass der Umstand des Elternhauses einen so einschränken und betreffen kann.
    Ich kann meine Mutter ja schlecht dazu zwingen, für mehr Geld arbeiten zu gehen, wo sie sich sowieso schon den Rücken kaputt schuftet.


    Wäre es nicht wirklich nötig, würde ich es lassen. Aber ich brauche das Geld wirklich sehr dringend.


    Gibt es für mich wirklich keine andere Lösung als schwarzarbeiten ?

  • ....
    Ich bin 17 Jahre alt und besuche gerade die 12. Klasse einer Gesamtschule. Meine Mutter geht zwar für 1200 Euro im Monat arbeiten, aber da wir zu dritt sind, reicht das leider lange noch nicht. Und so sind wir auf staatliche Unterstützung von 200 Euro angewiesen.


    Da ich bald mein Abitur machen werde, ....


    Gibt es für mich wirklich keine andere Lösung als schwarzarbeiten ?


    Interessante Schlußfolgerung, zumal ja gerade wieder Pisa in aller Munde ist.


    Du möchtest also weiterhin vom Vater Staat unterhalten werden, aber wenn du Einkommen hast,
    soll Vater Staat unverändert weiterzahlen?


    Auch bei einem 400 Euro-Job hast Du einen Freibetrag von 100 euro, für den Betrag 101 bis 400 sind 20% als Freibetrag.


    Schwarzarbeiten, die Konsequenzen, wenn dies aufgedeckt wird sind wesentlich härter und betreffen die Familie und nicht nur dich.
    Da kann man unter Umständen auch sein Studium riskieren mit einer kleinen Vorstrafe.


    dms

  • Außerdem hätte die TE schon längst mal in den Ferien jobben können, da sind die Freibeträge nämlich weitaus höher:


    http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html


    4) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1 200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. Für die Bemessung des Zeitraums nach Satz 1 bleiben in den Schulferien ausgeübte Erwerbstätigkeiten mit einem Einkommen, das monatlich den in § 11b Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder in Absatz 1 Nummer 9 genannten monatlichen Betrag nicht übersteigt, außer Betracht. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.