Zuverdienst in einer Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo, meine Frau und ich beziehen ALG II und verdienen uns Geld über EBay Verkäufe dazu. Das haben wir auch korrekt mit angegeben. Jetzt werden mir bei der Neuberechnung 100 € nicht berechnet, meiner Frau aber wird ihr Zuverdienst voll abgezogen. Ich war bisher der Meinung, dass in einer BG beide 100 € Freibetrag haben, Oder irre ich mich da? In welchem Paragraph ist das geregelt?


    Schon mal vielen Dank für eure Antworten, lg Lutz

  • naja, so ein modell wo beide auf hartz4 sind und beide einen auf ebay-händler machen ist schon sehr zu hinterfragen. ginge es nach mit, würdet ihr nichts bekommen. ihr solltet eure zeit damit verbringen, arbeit zu suchen. irgendwie sehe ich hier mitnahmeeffekte.