Kommen wir aus der Bedarfsgemeinschaft irgendwie wieder raus??

  • Hallo,


    meine Geschichte ist etwas länger und ein wenig kompliziert - ich versuche sie mal wiederzugeben:


    Ich (männlich) lebe in einer Partnerschaft mit meinem Freund, er bezieht bereits seit längerem Zeitraum ALG II. Wir leben gemeinsam im Haus seiner Mutter, das ihm zu 1/4 aus einer Erbschaft heraus selbst gehört und bewohnen dort die oberste Etage. Bis Mai 2012 waren wir zu dritt lediglich eine Haushaltsgemeinschaft, d.h. wir hatten die Partnerschaft bis dahin nie angegeben (wer hätte es auch vermuten sollen). Als ich dann im Mai auch ins ALG II rutschte, haben wir die Bedarfsgemeinschaft angemeldet weil wir erst einen gemeinsamen Mietvertrag mit der Mutter machen wollten (bzgl. Zahlung an Unkosten, Miete, etc.). Das war dann aber nicht möglich, da ihm ja das besagte 1/4 selbst gehört und wir wussten das vorher nicht. Das hat uns übrigens auch eine Sozialberatungsstelle in unserer Stadt vorher nicht sagen können! Traurig ...


    Somit haben wir uns im Nachhinein bös ins eigene Fleisch geschnitten und jetzt haben wir den Salat ... Habe jetzt Aussicht auf eine Teilzeitstelle und wäre somit weg vom Amt. Und ich habe absolut keinen Bock, mich wegen der Bedarfsgemeinschaft für immer und ewig beim Amt rechtfertigen zu müssen und aktuelle Nachweise über Tätigkeiten einzureichen wenn ICH keine Leistungen mehr beziehe. Außerdem, wozu soll ich dann mein Geld verdienen, wenn es ihm an seinem Ende gekürzt wird? Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Bedarfsgemeinschaft rückgängig zu machen? Ich habe etwas gelesen von einem gemeinsamen Topf, in welchem gewirtschaftet wird, quasi als Voraussetzung für eine Bedarfsgemeinschaft ... Wie ist das also, wenn man sagt dass trotzdem jeder für sich selbst wirtschaftet? Oder bleibt wirklich nur der Auszug meinerseits ...


    Bitte um Hilfe!
    Vielen Dank.

  • Danke für die Antwort.


    Ja, aber ich hätte das so verstanden, dass ich weiterhin alles bekanntgeben muss - sollte ich zB. nach einiger Zeit Teilzeit auf Vollzeit gehen und nochmal mehr verdienen, ist es das selbe Spiel. Das geht ja immer so weiter, weil sein Geld doch angepasst wird (bzw. gekürzt) und ich gehe aber arbeiten dafür! Zumindest er muss es angeben. Aber durchleuchtet bin ich letztendlich genauso und bleibe es. Ich finde das vom Staat eine Frechheit, er dreht sichs eben so wie er es braucht. Gegen eine Homo-Ehe wird rumgemährt, und für eine Bedarfsgemeinschaft wegen der Kohle sind wir gut genug, da sind wir plötzlich gleich wie alle anderen "Normalos". Da bekomm ich so nen Hals ... Jedenfalls ist es jetzt also nicht mehr zu ändern, wenn ich richtig verstehe?
    Allerdings könnte man eine spätere Änderung, zB. wenn ich irgendwann nochmal mehr verdienen würde, vielleicht verschweigen? Er muss halt dann seine Kreuzchen bei seinen Folgeanträgen einfach unter "Keine Änderungen" setzen ... der Staat spielt ja damit beschissen zu werden, falls man es so nennen kann.

  • Wenn einer von euch beiden Leistungen bezieht dann muß das Einkommen des anderen natürlich angegeben werden.Es nützt dir auch nichts wenn ihr die Kreuzchen bei keine Änderung macht denn von Seiten des JC wird regelmäßig ein Datenabgleich gemacht und dann fällt schon auf wenn du auf einmal mehr Einkommen hast.Am Ende bekommt ihr noch ein Bußgeld wegen falscher Angaben denn mit deiner Unterschrift unter dem Antrag erklärst du auch alle Angaben ordnungsgemäß und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.

  • Vielen Dank nochmal für die Hilfe.


    Ach da fällt mir aber noch ein; in einer ALG II-Bedarfsgemeinschaft darf ja jeder max. 100 Euro dazu verdienen, ohne Abzüge.
    Jetzt frage ich mich: Wenn man die genau 100 Euro zusätzlich verdient und somit keine Leistungen gekürzt werden (also das Amt normal weiter bezahlt), akzeptiert das Amt das dann als Job und lassen einen für ne Zeit in Ruhe? Oder vermitteln die einem trotzdem Stellen weiter, weil sie keine Leistungen einsparen können?


    Deswegen frage ich mich ob es besser wäre, mich für mehr als 100 Euro einstellen zu lassen (nur fürs Papier eben), damit das Amt minimal kürzt und mich dafür in Ruhe lässt ...

  • akzeptiert das Amt das dann als Job und lassen einen für ne Zeit in Ruhe? Oder vermitteln die einem trotzdem Stellen weiter, weil sie keine Leistungen einsparen können?


    Du hast erst Ruhe, wenn du soviel verdienst, dass du deinen Lebensunterhalt ohne Alg II bestreiten kannst.

  • Ja, davon abgesehen, das ist mir klar. Es geht nun aber konkret um die gestellte Frage. Denn man fällt ja zB. mit 400 Euro aus der AL-Statistik raus und hat insofern sicherlich Ruhe als das man nicht mehr monatlich seine Bewerbungen vorweisen muss und man mit verbindlichen Stellenangeboten zugemüllt wird. Also das meine ich damit.


    Ich bitte daher nochmals um eine fundierte Antwort auf meine Frage, sonst werde ich auch nicht schlauer.


    Vielen Dank für Euer Verständnis.

  • Die Antwort war fundiert. Ruhe hat man erst, wenn man keinen Cent ALG 2 mehr bezieht. Es gibt keine ALG 2 Empfänger erster und zweiter Klasse! Alle haben die Pflicht, ihr Bestmöglichstes zu tun, damit sie KEIN ALG 2 mehr brauchen. Nachdem dein Partner jetzt schon Arbeit hat, fehlt doch ggf. auch gar nicht mehr viel, oder? Welches Problem hast du denn mit der Sache, die mit A anfängt und mit T aufhört?

  • Ach gott, ok, ist schon Ordnung. Ich werde es doch auf anderem Wege als dem Internet versuchen. Es ist besser man hat jemandem zum Reden und Erklären unter 4 physischen Augen. Ich glaube es geht nicht alles über einen Bildschirm und das Gelesene, allein des Verständnisses wegen. Nochmal von vorne fange ich hier nicht an.


    Trotzdem nochmal danke an alle.

  • Im Grunde ist es doch ganz einfach. Solange du Leistungen bekommst egal wieviel du da dazuverdienst wirst du auch weiterhin Bewerbungen vorweisen müssen und eben auch Stellenangebote zugesandt bekommen.Wenn du mit dem JC nichts mehr zu tun haben willst kannst du doch einfach angeben das du keine Leistungen mehr brauchst und schon hast du mit den Ämtern nichts mehr zu tun.