Hallo,
meine Geschichte ist etwas länger und ein wenig kompliziert - ich versuche sie mal wiederzugeben:
Ich (männlich) lebe in einer Partnerschaft mit meinem Freund, er bezieht bereits seit längerem Zeitraum ALG II. Wir leben gemeinsam im Haus seiner Mutter, das ihm zu 1/4 aus einer Erbschaft heraus selbst gehört und bewohnen dort die oberste Etage. Bis Mai 2012 waren wir zu dritt lediglich eine Haushaltsgemeinschaft, d.h. wir hatten die Partnerschaft bis dahin nie angegeben (wer hätte es auch vermuten sollen). Als ich dann im Mai auch ins ALG II rutschte, haben wir die Bedarfsgemeinschaft angemeldet weil wir erst einen gemeinsamen Mietvertrag mit der Mutter machen wollten (bzgl. Zahlung an Unkosten, Miete, etc.). Das war dann aber nicht möglich, da ihm ja das besagte 1/4 selbst gehört und wir wussten das vorher nicht. Das hat uns übrigens auch eine Sozialberatungsstelle in unserer Stadt vorher nicht sagen können! Traurig ...
Somit haben wir uns im Nachhinein bös ins eigene Fleisch geschnitten und jetzt haben wir den Salat ... Habe jetzt Aussicht auf eine Teilzeitstelle und wäre somit weg vom Amt. Und ich habe absolut keinen Bock, mich wegen der Bedarfsgemeinschaft für immer und ewig beim Amt rechtfertigen zu müssen und aktuelle Nachweise über Tätigkeiten einzureichen wenn ICH keine Leistungen mehr beziehe. Außerdem, wozu soll ich dann mein Geld verdienen, wenn es ihm an seinem Ende gekürzt wird? Gibt es irgendeine Möglichkeit, die Bedarfsgemeinschaft rückgängig zu machen? Ich habe etwas gelesen von einem gemeinsamen Topf, in welchem gewirtschaftet wird, quasi als Voraussetzung für eine Bedarfsgemeinschaft ... Wie ist das also, wenn man sagt dass trotzdem jeder für sich selbst wirtschaftet? Oder bleibt wirklich nur der Auszug meinerseits ...
Bitte um Hilfe!
Vielen Dank.