Unterhalt während der Ausbildung ohne BAB

  • Grüße,


    kurz und knapp. Ich bin Azubi zum Fachinformatiker - Systemintegration und verdiene 567 Euro Netto pro Monat zusätzlich dazu 184 Kindergeld (von denen meine Eltern 30 einbehalten wollen, da Sie eine Kindergeldrückzahlung tätigen müssen an der nicht Ich schuld bin). Ich werde demnächst in eine eigene Wohnung ziehen die mich 480 Euro Warmmiete kosten wird(das sind hier in der Gegend die normalen Preise für eine 1Z Wohnung). Derzeit wohne ich bei einem "bekannten" der mich mehr oder weniger zufällig bei sich aufgenommen hat, aber jetzt auch umzieht.(Meine Eltern sind einfach in den Bayrischen Wald gezogen, ungeachtet dessen das es für mich das aus meines Ausbildungsplatzes wäre.). Mein Vater ist geringverdiener und verdient ca. 1200 Netto, meine Mutter hat vor knapp 5 Jahren 120000 Euro Erbe erhalten(wieviel davon übrig ist weiß ich nicht), hat aber in Ihrem Leben noch nie wirklich gearbeitet.


    Nun zur offensichtlichen Frage:
    Steht mir in irgendeiner Form Unterhalt zu? Ich weiß, das ich auch BAB beantragen kann, aber aufgrund des Vermögens meiner Mutter siehts da laut "Expertenaussagen" schlecht aus.

  • Hallo barto,


    als Azubi mit eigener Wohnung hast Du einen Unterhaltsanspruch von 670€. Siehe dazu Punkt 13.1.2 der Leitlinien der OLG.


    Diesen deckst Du mit Ausbildungsvergütung und KiGe selber. Von Deinen Eltern ist daher nichts zu holen.


    Zitat

    in eine eigene Wohnung ziehen die mich 480 Euro Warmmiete kosten wird(das sind hier in der Gegend die normalen Preise für eine 1Z Wohnung)


    Wo ist das? ich zahle für eine 1-Zimmer Wohnung um Großraus Stuttgart/Heilbronn 280€ weil ich dort in der Woche arbeite. Das wäre auch der Satz, der in den 670€ berücksichtigt ist.


    Ein Zimmer in einer WG könnte eine Alternative sein.


    LG chico


  • Neufahrn heißt das Städtchen und liegt zwischen München und Freising.


    Ich hab in etwa 5 Monate nach einer Wohnung/WG Zimmer gesucht und nur Absagen bekommen(Mietpreise rangierten zwischen 400-500 euro).
    Sofern kann ich mich quasi "Glücklichschätzen" endlich was gefunden zu haben.


    Es kann doch nicht sein das hier in der Gegend ein Hartz 4 Singel 450 kaltmiete gewährt bekommen würde und ich mit 480 Euro Warm ins Klo greifen muss?
    Mit Gehalt + KG würde ich im Leben nicht über die Runden kommen.

  • Hallo Barto,


    Tja leider ist es so, da Du wohl noch unter 25 bist, wirst du auch kein Wohngeld erhalten denn die Árge wird dich der Wohnung der eltern verweisen.


    Von der Wohnung der Eltern aus komme ich aber nicht zur Arbeit.
    Kann doch nicht im Sinne der Arge sein das ich meinen Ausbildungsplatz(für den ich wirklich ewig suchen musste) aufgebe nur weil meine Eltern nicht hier wohnen wollen?

  • Grüße,


    kurz und knapp. Ich bin Azubi zum Fachinformatiker - Systemintegration und verdiene 567 Euro Netto pro Monat ....
    Nun zur offensichtlichen Frage:
    Steht mir in irgendeiner Form Unterhalt zu? Ich weiß, das ich auch BAB beantragen kann, aber aufgrund des Vermögens meiner Mutter siehts da laut "Expertenaussagen" schlecht aus.


    Das waren anscheinend wirklich Experten, weil bei BAB das Vermögen keine Rolle spielt.


    dms

  • Hallo,


    in der tat Experten.


    Denn das hier...


    Zitat

    Von der Wohnung der Eltern aus komme ich aber nicht zur Arbeit.


    ...ist mit ein ausschlagebendes Kriterium für die Bewilligung von BAB. Ein weiteres wäre die Einkommenssituation des Antragstellers.


    LG chico