Offenlegung eines Darlehens das ich an eine Freund zurückzahle

  • Hallo zusammen,


    Vor einigen Jahren war ich in eine Notlage geraten und hatte einen Freund der mir ein zinsloses Darlehen gewährt hat, dass ich Heute mit monatlich 200,-€ zurückzahle. Der Mitarbeiterin der Arge verweigert mir die Harz 4 Leistungen u.a. weil ich hierzu keinen Darlehensvertrag vorlegen kann. Ist es Rechtens, dass ich hierzu der ARGE gegenüber offenlegungspflichtig bin. Es wäre mir peinlich und ich fürchte, das es die Freundschaft nachhaltig negativ beeinflussen würde, wenn ich hierzu einen Darlehensvertrag fordern würde. Da ich die Rückzahlung auch ohne Vertrag bisher regelmäßig geleistet habe und ich hier auch als zuverlässig gelte wurde nie etwas schriftliches gemacht.

  • Du zahlst von 374 Euro Regelsatz 200 Euro monatlich an jemanden? Das allein wäre schon ein Grund, dir die Leistungen zu versagen, weil es schlichtweg nicht nachvollziehbar ist, wie du von 174 Euro monatlich Strom, Lebensmittel und Co., sprich: deinen Lebensunterhalt, bestreiten kannst. Das erweckt sogenannte "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit".

  • Ich zahle die nicht, ich habe die gezahlt, bevor ich Hilfsbedürftig wurde. Derzeit zahle ich nix weil ich seit ca. 2 Monaten aus dem genannten Vorwand nix bekomme. Das ist mit auch sehr peinlich. Ich konnte das erklären und die Zahlung zunächst aussetzen. Im Grunde will ich auch nix außer Arbeit (Ich habe in den letzten Monaten mehr als 150 Bewerbungen geschrieben), um meinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber wenn keine Arbeit da ist, wo solll ich die her holen. Beim Arbeitsamt habe ich vor Antragstellung übrigens mehrfach um mehr Stellenangebote gebeten mit der Folge, dass ich ein und das selbe Angebot mehrfach zu gesandt bekam.


    Vielen Dank für die Antwort, wenn sie auch nicht darauf ausgerichtet war meine Frage zu beantworten.

  • Das hier:


    Du zahlst von 374 Euro Regelsatz 200 Euro monatlich an jemanden? Das allein wäre schon ein Grund, dir die Leistungen zu versagen, weil es schlichtweg nicht nachvollziehbar ist, wie du von 174 Euro monatlich Strom, Lebensmittel und Co., sprich: deinen Lebensunterhalt, bestreiten kannst. Das erweckt sogenannte "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit". Like


    ist für mich Blödsinn!! Es werden jährlich hunderttausende Sanktionen ausgesprochen, davon rund 10.000 zu 100%.
    Bei einer Sanktion VERLANGT der Gesetzgeber, das mit dem weniger Geld ALLES bezahlt wird! (Der Gesetzgeber sagt aber nicht wie)
    Ohnehin ist eine 100%-Sanktion ohne Lebensmittelgutscheine eine eindeutiger klarer Mordversuch (3 Monat OHNE jedwede Ernährung) Jeder Kinderschänder, Massenmörder, Vergewaltiger, Terrorist wird ernährt (zwar im Knast) der Arbeitslose allerdings durch den § 31 SGBII ermordet!


    Zum Fall:
    Selbstverständlich ist diese Verweigerung völlig rechtswidrg, denn Schulden zählen bei ALGII-Antrag NICHT. Die Forderung eines Darlehensvertrages wäre nur im umgekehrten Fall von Wichtigkeit, da dann die Zahlungen (wenn der TE sei bekommt) nicht als Einkommen, sondern Vermögen zählen (Sofern die Darlehenshöhe, die der TE gewährt hätte, den Vermögensfreibetrag nicht überschreiten würde)


    Gruß
    Ernie

  • Nun ja, Jones, dann solltest du dir dir Rechtsprechung bzgl. "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit" mal anschauen. Da gibt es genug, die genau sowas behandeln.


    Wolle, gibt es zu der Verweigerungshaltung, ALG 2 auszuzahlen oder zu bewilligen einen entsprechenden Bescheid (Versagung, Ablehnung)? Wenn ja: was genau steht da drin?