Hallo zusammen,
Vor einigen Jahren war ich in eine Notlage geraten und hatte einen Freund der mir ein zinsloses Darlehen gewährt hat, dass ich Heute mit monatlich 200,-€ zurückzahle. Der Mitarbeiterin der Arge verweigert mir die Harz 4 Leistungen u.a. weil ich hierzu keinen Darlehensvertrag vorlegen kann. Ist es Rechtens, dass ich hierzu der ARGE gegenüber offenlegungspflichtig bin. Es wäre mir peinlich und ich fürchte, das es die Freundschaft nachhaltig negativ beeinflussen würde, wenn ich hierzu einen Darlehensvertrag fordern würde. Da ich die Rückzahlung auch ohne Vertrag bisher regelmäßig geleistet habe und ich hier auch als zuverlässig gelte wurde nie etwas schriftliches gemacht.