sind die Regelungen zum Vermögen bei Aufstockern anders?

  • Hallo zusammen,


    ich bin soz.-versicherungspflichtig beschäftigt und bekomme zusätzlich ALG II-Leistungen.
    Mein Freiberag beträgt ca. 230,-€.


    Darf ich mit diesem Freibetrag auch Dinge kaufen, die ich als "Ausschliesslich-ALG-II-Empfängerin" nicht haben dürfte?


    Ich habe zB. eine zzt. ruhende Kapital-Lebensversicherung (aus besseren Zeiten). Wäre ich als ALG-II-Empfängerin jetzt sehr sparsam, so dürfte ich trotzdem nichts auf diesen Vertrag einzahlen, weil ich sonst die erlaubte Höchstgrenze überschreiten würde und den Vertrag auflösen musste (wurde mir zumindest so erklärt, es gibt wohl eine Grenze die für jedes Lebensjahr minimal steigt).
    Darf ich das denn mit dem Geld aus meinem Freibetrag machen oder werde ich quasi gezwungen es monatlich entweder auszugeben oder anrechnen zu lassen?


    Ein anderes Beispiel wäre ein KFZ-Kauf: meines Wissens darf ich ein Auto im Wert von max. 7.500,-€ besitzen. Dürfte ich meine 230,- auch sparen und mir davon ein teureres Auto kaufen (oder meinetwegen teilweise mit einem Ratenkredit bezahlen, der dann von diesem Geld getilgt wird)?


    Andere Beispiele fallen mir spontan nicht ein, aber vermutlich ist klar geworden, was ich meine...


    Danke im Voraus,
    el8