Hi,
mein Vater wird im Juni nächstes Jahres 65, in DE ist er seit 5 Jahren, hat keinen deutschen Ausweis, dafür aber eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Noch am Anfang hat ihm seine Arbeitsvermittlerin im Job-Center vorgeschlagen, ein Dokument zu unterzeichen, nach dem er vom Job-Center keine Job-Vermittlung mehr verlangen könnte. Ich glaube, damals stand noch im Gesetz, dass dies ab dem 58. Lebensjahr möglich. Ich glaube, jezt ist es schon anders. Er hat das Dokument unterzeichnet und so hat er in DE nicht gearbeitet und bisher HARTZ IV bezogen, obwohl er versucht hat, einen Job zu finden. Wegen seiner gesundheitlichen und Sprachproblemen wurde ihm aber überall abgelehnt. Er wohnt mit meiner Mutter, die auch HARTZ IV bezieht und einen 1-Euro-Job macht.
Ich habe leider keine Kopie des Dokuments, das er damals unterschrieben hat. Das Einzige, was ich habe ist Folgendes:
Meine Frage ist.
Was soll er ab seinem 65. Lebensjahr bekommen, Sozialgeld oder Sozialhilfe? Soll er ein entsprechendes Schreiben bekommen oder soll er vorher das selbst im Sozialamt beantragen?
Im Internet habe schon gelesen, dass er unter anderem einen Nachweis seines Schulabschlusses und und sein Arbeitsbuch vorlegen. All das ist aber weder auf Deutsch noch auf Englisch.
Ich bitte, mich für so viele Fragen zu entschuldigen und wäre euch unheimlich dankbar für jede Empfehlung und Antwort meine Fragen.