Bürgerarbeit / Wer ist Arbeitgeber ???

  • Zum Problem :


    Eine Bekannte hat einen durch Bürgerarbeit geförderte Arbeitsplatz.
    Nun ist Sie krankgeschrieben und besuchte ein Stadtfest.


    Jetzt ruft eine Mitarbeiterin der Arge bei Ihr an, teilt Ihr mündlich mit, daß
    Sie krankgeschrieben kein Stadtfest besuchen darf (kann geklärt werden, es gibt bis zum Erbrechen Urteile)
    und der Geschäftsführer des Unternehmens, bei dem Sie arbeitet deshalb einen Gesprächstermin machen will,
    um Ihr eine Abmahnung auszusprechen.


    Ich sitze sonst auf der anderen Seite, Spreche eine Abmahnung aus und sehe mich ggfs. vor Gericht mit dem
    Mitarbeiter wieder. In diesem Fall würde der Richter sich kaputtlachen und mich nach Hause schicken.


    Nun aber die Frage :


    Was hat die Mitarbeiterin der Arge bzw. BA in diesem Vorgang überghaupt für Befugnisse, Kompetzen und
    Mitwirkungsrechte ?????


    Mfg


    Ralf

  • Die Bürgerarbeit ist eine Maßnahme des 2. Arbeitsmarktes. Das Jobcenter ist weiterhin dafür zuständig, dass aus der Bürgerarbeit heraus möglichst eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt erfolgt. Aus diesem Grund ist auch eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Es müssen weiterhin Eigenbemühungen gezeigt werden, das JC kann Vermittlungsvorschläge machen und es werden weiterhin Bewerbungskosten usw. übernommen.