ARGE Mitarb. nimmt Schreiben als Widerspruch an! Ist aber keiner!!

  • Hallo,
    ich habe große Probleme mit meiner ARGE was ja aber wohl jedem so geht der Leistungen im Sinne des SGBll bezieht!
    Was tun wenn man ein Problem hat, welches sich nicht telefonisch und auch nicht persönlich regeln lässt?
    Ich habe ein Schreiben gefertigt und das Schreiben ist ziemlich frech gewesen, aber keineswegs dumm frech. Es war gut formuliert und ich wurde auch nicht ausfallend. Es geht mir auf die Nerven dass man ständig für blöd verkauft wird und siche in Problem nie lösen lässt.
    Jetzt hat der Mitarbeiter mein Schreiben einfach so als Widerspruch gewertet wie er schreibt ohne dass ich darauf hinaus wollte. Ich habe keineswegs einen Widerspruch geschrieben. Es kommt noch besser er nimmt das Schreiben einfach als Widerspruch gegen einen Bescheid der eine Bewilligung ist über eine Umschulung.
    Bei meinem Problem handelt es sich lediglich um ein Problem der Fahrtkosten die er zurück verlangt weil sie angeblich zuviel an mich geleistet wurden. Er machte eine einfache kleine Aufrechnung die keineswegs nachvollziehbar ist. Daraufhin sagte ich, dass ich dieses Schreiben als Verwaltungsakt wünsche, weil ich nicht der Meinung bin dass eine Rückforderung rechtens ist.
    Ich bin nicht der Meinung dass eine Rückforderung besteht und jetzt auf einmal habe ich einen Widerspruch gemacht ?!!Hää das ist reine Willkür und Schikane.


    Bitte um Rat

  • Na dann lass das doch einfach als Widerspruch laufen! Denn dann wird Dein Schreiben bei der Rechtsabteilung der Widerspruchstelle landen, also bei Leuten wie Turtle 1972 und die wissen schon was sie damit machen. Wenn Du jetzt einen Ablehnden Bescheid bekommst, ist das doch richtig geil dann gehst Du damit vor das Sozialgericht und erklärst dem Richter das das Job-Center scheinbare Problem damit hat zwischen einer zur Niederschrift gebrachten Erklärung und einem Widerspruch zu unterscheiden und das der Dir zugestellte Bescheid auf den Widerspruch keine Gültigkeit erlangen soll da ja gar kein Widerspruch eingereicht worden ist, sondern lediglich eine zur Niederschrift gebrachte Schilderung über die Unzulänglichkeiten die aus deiner Sicht bestehen!


    Kann mir schlecht vorstellen das ein Gericht Dir da nicht Recht geben wird, darüber hinaus schicke doch einfach danach dann eine Mitteilung an den Bund der Steuerzahler. der sieht das unnötige Verfahren dann vielleicht sogar auch noch als Verschwendung von Steuergeldern! Man munkel, das irgendwann einmal die Staatsdiener für soviel Dummheit genau so in die Haftung genommen werden sollen wie der Rest der arbeitenden Bevölkerung.

  • Da denkst du falsch, Gruni. Ein Widerspruch muss nicht unbedingt mit "Widerspruch" oder "Einspruch" überschrieben werden und muss auch nicht unbedingt "ich widerspreche" etc. enthalten. Es reicht, wenn aus dem Inhalt eines Schreibens ersichtlich ist, dass es sich gegen eine Verwaltungsentscheidung richtet und dass der Bürger damit nicht einverstanden ist. Bereits dann handelt es sich um einen Widerspruch. Und hier scheint es ja darum gegangen zu sein in dem Schreiben. Dass der TE nicht damit einverstanden ist, Geld zurückzahlen zu müssen.


    Wobei ich mich frage, wieso er die Wertung als Widerspruch problematisch sieht. Wenn er doch eh nicht damit einverstanden ist, etwas zurückzahlen zu müssen, dann hätte er sowieso in Widerspruch gehen müssen. Es kostet ihn doch nichts, dass jetzt die Widerspruchsstelle prüft, ob die Rückforderung korrekt ist oder nicht.