hallo,
ein freund von mir hat mit seiner freundin schluss gemacht und ich habe zu ihm gesagt er könnte vorübergehend bei mir schlafen bis er was gefunden hat. er würde dies im kleinen zimmer meiner 2zi wohnung. als mieter gegenüber dem vermieter darf man ja über eine gewisse zeit besucher bei sich haben, ich frage mich nur, wie das jobcenter dies sieht? ich bekomme den vollen betrag für miete da mein ex-mitbewohner ausgezogen ist und muss einen neuen finden bis januar 2013 oder in eine billigere wohnung ziehen. bin ich von seiten des jobcenters gezwungen, diesen freund als untermieter zu behandeln und von ihm miete verlangen, obwohl er nur vorübergehend kurzse zeit da sein wird (maximal einen monat) und ich keine miete von ihm verlangen werde?
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In diesen Zusammenhang verweise ich höflich auf die ähnlichen passenden Antworten vom Beitrag: ! Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl.KV usw.
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