Hallo zusammen, ich beziehe Hartz 4 und betreue mein Enkelkind. Dafür bekomme ich im Monat 130 Euro von meiner Tochter. Ich darf laut meiner Sachbearbeiterin aber nur 30 Euro davon behalten und der Rest wird mir von meiner Regelleistung abgezogen, ist das rechtens? Ich dachte man darf 100 Euro behalten und von dem Rest (also 30 Euro) 20%? Ist es bei der Kinderbetreuung anders als bei einem anderen Minijob? Da zahle ich ja noch drauf, denn mein Enkel möchte ja auch essen, trinken usw. Vielen Dank im voraus für eure Hilfe
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100 € + 20% vom Rest + Absetzbeträge vom Aufwand gilt nur bei offizieller Erwerbstätigkeit. Mini/Midijob/sozialvers.pflichtig. Also alles mit Arbeitsvertrag. Wenn Du den "Job" bei der Minijobzentale anmelden lässt vom Arbeitgeber, gilt das auch für Dich und der "Arbeitgeber" kann im Gegenzug Deine Lohnkosten von der Steuer absetzen.
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Vielen Dank für deine Antwort bla. LG
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