Vollständige Leistungseinstellungen, Leistungsverweigerungen, 100anktionen, Räumungsklagen, Energiesperren, psychischer Druck. Das ist Alltag in Jobcentern.
Auch die Schikanen gegen „Nr. 35502BGXXXXX“ aus der städtischen Notunterkunft in Iserlohn gehen weiter. Der Mann bewohnt seit dem 13.09.2007 ohne Unterbrechung ein eigenes Zimmer in einer Unterkunft für wohnungslose Männer, die von der Kommune getragen wird. Für dieses Zimmer überweist das Jobcenter Miete an die Stadt Iserlohn.
Ein erster Bericht wurde am 18.05.2012 veröffentlicht. http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/jobcenter-maerkischer-kreis-verweigert-leistungen-wegen-fehlender-erreichbarkeit-obwohl-jedes-schreiben-ankommt-d168812.html
Nachdem der Erwerbslose am 09.08.2009 in einem Erörterungstermin mit seinem Rechtsanwalt vor dem Landessozialgericht in Essen (Az: L 7 AS 931/12 B ER) einen Etappensieg erzielen konnte, und das Jobcenter Märkischer Kreis verpflichtet wurde, erste geschuldete Leistungen nachzuzahlen, provoziert der Leiter der Widerspruchstelle R. Kipp den nächsten Rechtsstreit und verweigert die Leistungsgewährung für einen weiteren Monat.