WICHTIG! Zusammenleben mit Freund und Kind - Mietkosten

  • Kurz mal meine Situation:
    Ich bin 18 Jahre alt und im 5. Monat schwanger. Meine Ausbildung musste ich aus gesundheitlichen Gründen abbrechen und meine ursprünglichen Pläne wurden durch die Schwangerschaft durchkreuzt. Jetzt bekomme ich seit 1. August ALG II und suche dringend eine Wohnung.
    Derzeit wohne ich in der WG meines Freundes mit, in der ich aber nicht mit Kind leben kann.
    Da es sehr schwer ist bei uns eine Wohnung für 445 € kalt zu bekommen und mein Freund und ich uns schon überlegt hatten zusammen zu ziehen, will ich unbedingt wissen wie das jetzt funktionieren kann...
    Denn ich krieg ja die Miete bis 445 € für das Kind und mich gezahlt und mein Freund macht ne ausbildung bekommt rund 400€ plus 200€ mtl Unterhalt von seiner Mutter, er könnte also rund 300 Euro miete zahlen kann ich das jetzt zusammen rechnen und so ne wohnung für 745€ kalt suchen? das wäre ja viel zu einfach, oder?
    Im moment sind wir im AA nicht als eine eheähnliche gemeinschaft eingetragen, sobald das kind aber da ist, wird dies ja vermutet.


    Hoffentlich kann mir einer helfen
    vielen dank!!

  • ihr seit sofort eine bedarfgemeinschaft und die unverschämte forderung über eine wohnung von 745 € kalt könnt ihr mal gleich vergessen. es ist fürchterlich: kein geld, keine ausbildung, keine wohnung, aber ein kind, das muss schon sein. selbstverständlich wird nun erwartet, dass der staat jetzt voll einspringt.:-(

  • Mir kamen auch als erstes diese Gedanken, noch nix im Leben geleistet und gleich ein Kind. Ihr beide seid eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Allerdings bekommt dein Freund als Auszubildender kein Hartz IV. Er kann aber seinen Bedarf mit Kindergeld, Ausbildungsgehalt und Unterhalt der Eltern decken. Was dann übrig bleibt, wird bei dir angerechnet.
    Wie hoch die Miete sein darf, musst du beim zuständigen Jobcenter erfragen. Allerdings kannst du dir eine Traumwohnung für 745 Euro aus dem Kopf schlagen.