Bedarftsgemeinschaft und Regelleistung

  • Hallo zusammen


    Ich habe mich hier angemeldet, weil ich ein anliegen habe und hoffe Ihr könnt mir weiter Helfen. Folgendes. Ich wohne noch zuhause bei meinen Eltern und bin über 30. Mein Vater ist über 50 und arbeitet als teilzeitkraft bei einem Tierarzt, meine Mutter ist ebenfalls über 50 und bekommt Grundsicherung und Erwerbsfähigkeitsrente. Ich bin Arbeitssuchend. Wir leben hier in einer Bedarfsgemeindschaft


    Wir leben hier in einer ca 75 qm Wohnung. Jeder von uns zahlt 175 € an miete Nebenkosten und alles sind mit drin.


    Nun zu mir. Ich bekomm von der Arge 299 € Regelleistung + die Miete. Ich habe mich bei der Arge die für uns zuständig ist also dem Sozialzentrum nachgefragt, warum ich 299 € bekomme. Sie hat mir erklärt, das ich noch bei meinen Eltern wohneund es wie eine Bedarfsgemeinschaft ist.


    Meine Frage ist. Ist es richtig, das die Regelleistung bei mir nur 299 € ist? Weil ist es nicht so, das die Regelleistung bei 364 € liegt? Kann mir einer vllt näheres Erklären wie das mit der Regelleistung und Bedarfsgemeinschaft läuft? Ich blick da garnicht durch :rolleyes:

  • Zitat

    Ich wohne noch zuhause bei meinen Eltern und bin über 30.


    hast du dir schon mal überlegt, wie das weiter gehen soll? über 30 Jahre alt, bei den Eltern lebend und auf Hartz4 angewiesen sein!:confused:


    Nun wisst ihr alle, warum wir Einwanderer aus aller Welt brauchen. Wir Deutschen scheinen es ja nicht zu bringen!:mad:

  • Da du meine sachlage nicht kennst, auch nicht mich Persönlich, frag ich mich, warum du dir darüber Gedanken machst. Ja ich wohne noch mit 30 Zuhause und? Wo ist den jetzt da das Problem?


    Ich habe hier legenlich eine Frage gestellt, hab aber auch kein nerv, jeden User eine Rechenschaft abzulegen, was ich tu und was ich mache, den das sind dinge die gehen hier niemanden etwas an.
    Und bevor jetzt jemand schreit, ich bin Ausfallen oder Unhöflich gewesen, dies ist mit sicherheit nicht meine absicht gewesen, aber ich bin die diskussionen wirklich leid.

  • Da Du bereits 30 Jahre alt bist, kannst Du nicht mehr zu BG Deiner Eltern gehören, das ist rechtlich nicht möglich. Im § 7 SGBII ist das eindeutig geregelt (keine Ermessensmöglichkeit des SB), das Personen ab 25 Jahren ihre eigene Bedarfsgemeinschaft zwingend bilden. Somit steht diesen Personen immer die Regelleistung eines erwachsenen Singles zu (zur Zeit 374€).
    Auf jeden Fall Widerspruch gegen die vorhandenen Bescheide, wenn das Ausstellungsdatum des Bescheides nicht länger als 4 Wochen her ist. Bei älteren Bescheiden Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Dieser Überprüfungsantrag ist gegen sämtliche Bescheide bis 1.1.2011 !! rückwirkend möglich UND auf JEDEN Fall müssen die Beträge der Regelleistung nachgezahlt werden.
    Dieser Leistungs-SB, der diesen Bescheid ausgestellt hat, soll sich die Papiere geben lassen, denn hier ist der einfachste Grundsatz ob BG besteht oder nicht falsch gemacht worden!!

  • Bist du dir sicher, dass du Leistungen nach dem SGB II bekommst und nicht nach dem SGB XII? Denn da wäre 299 Euro der korrekte Regelsatz. Wenn du aber wirklich Leistungen von einem JOBCENTER bekommst, dann stimmen die 299 Euro nicht.


    Ich muss nachher nochmal nach schauen, aber ich meine ich bekomme nach dem SGB II, muss ab er meinen Bescheid noch heraussuchen und dann kann ich das genau sagen ;)


    Ok also ich hab mal nachgesehen. Mir wurde vom 1 Juli bis zum 30 November 2012 Leistungen nach dem SGB II Gewährleistet und auf dem Bescheid steht JobCenter Schleswig-Flensburg

  • Du bildest mit dir selbst eine Bedarfgemeinschaft nach dem SGB II und gehörst nicht zur BG der Eltern. Der Regelsatz ist für dich derzeit 374 €. Die 299 € sind definitiv falsch. Da die Widerspruchsfrist von einem Monat abgelaufen sein dürfte, musst du einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.