Sohn ohne Arbeit, welche Leistungen stehen ihm zu?

  • Hallo an all.
    Wir haben mal eine Frage, welche uns bisher nicht beantwortet werden konnte (von den Ämtern)
    Unser heute 18 jähriger Sohn lebt bei uns (seinen Eltern) zuhause. Er hatte eine Ausbildung angefangen, musste diese aus gesundheitlichen Gründen nach einem Jahr abbrechen. Er bekam ein Jahr Arbeitslosengeld, jetzt nichts mehr.
    Er sucht Arbeit oder eine Ausbildungsstelle. Das einzige was vom Arbeitsamt kommt sind Zeitarbeits- Firmen.


    Nun die Frage.


    Was steht Ihm an Sozialleistungen zu? Beide Elternteile verdienen, wohnen in Eigentumswohnung (nicht abbezahlt).


    Vielen Dank an alle die Informationen haben und uns schicken.


    Grüße

  • Hallo.


    Da dein Sohn arbeiten kann und bisher nur keine Arbeitsstelle gefunden hat, hat er, wie du hier nochmal genauer nachlesen kannst: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/sozialrecht_-_hartz_iv/hartz_4, Anspruch auf Hartz4(ALG2),



    Wenn er eine Ausbildung finden sollte, könnte er zusätzlich Bafög beantragen. Sollte er wieder eine Arbeit haben und bei euch ausziehen, so kann er dann Wohngeld beantragen. Das geht aber nur wenn er keine Sozialleistungen bezieht.
    In seiner aktuellen Situation fällt mir jetzt außer HArtz4 nichts ein was ihm weiterhelfen könnte.


    Gruß


    Fabeljau

  • Da dein Sohn unter 25 ist müßtet ihr noch für ihn aufkommen.Leistungen bekäme er keine.Wenn er die Ausbildung nachweislich aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen hat und Ausbildungssuchend gemeldet ist müßte Kindergeld möglich sein.Ansonsten bleibt ihn nur die Berufsberatung des Arbeitsamtes bzw. die Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle.Ohne Ausbildung wird er kaum eine Möglichkeit haben eine Arbeit zu bekommen die gut bezahlt wird.

  • Zitat

    Da dein Sohn arbeiten kann und bisher nur keine Arbeitsstelle gefunden hat, hat er, wie du hier nochmal genauer nachlesen kannst: http://www.deutsche-anwaltshotline.d...rtz_iv/hartz_4, Anspruch auf Hartz4(ALG2),


    Was zu bezweifeln wäre. Als unter 25jähriger gehört er in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern (§ 7 Abs. 3 SGB II) und da bekommen entweder dann alle ALG 2 oder niemand. Da beide Eltern arbeiten, sieht es wohl eher nach "niemand" aus.


    Als staatliche Leistungen käme daher für einen 18jährigen momentan nur Kindergeld in Betracht. Und die kostenfreie Familienversicherung in der Krankenkasse. Ansonsten würde ich an Elternstelle dahingehend überlegen, ob ich ihm, da er ja offensichtlich jetzt im Herbst 2012 keine Ausbildung mehr aufnehmen wird, nicht ein Bundesfreiwilligenjahr ans Herz lege. Immerhin gibts dafür dann auch noch ein paar Euronen extra, er entlastet also die Eltern und erwirbt sich Berufserfahrungen, die später nützlich sein können. Hinzu kommt, dass er sinnvoll beschäftigt ist und sich nicht ans Faulenzen gewöhnen kann.

  • zuerst mal danke für die bisherigen Ausführungen.
    Verstanden haben wir es allerdings noch nicht so ganz.
    Also, wir die Eltern haben noch nie Leistungen irgendwelcher Art von Ämtern bezogen außer dem Kindergeld.
    Der Sohn hat ein volles Jahr in seiner Ausbildung gearbeitet bis er krank wurde. Deshalb hat er ein Jahr Arbneitslosengeld bekommen.
    Danach hieß es von Amtsseite jetzt gibt es nicht mehr. Kann es sein, dass jemand einfach so gar keine Leistungsansprüche hat nur weil er zuhause wohnt?


    Danke an alle

  • Es ist doch selbstverständlich, dass ihr als Eltern für euren Sohn aufkommt. Er hat die Ausbildung ja nicht geschmissen, weil er keinen Bock hatte, sondern weil er krank war. Warum denken alle bloß, dass der Staat zuständig ist, sowie die Kinder volljährig sind. Eltern sein bedeutet immer für seine Kinder da zu sein, auch finanziell (Ausnahmen gibt es wenn die Kinder keinen Bock auf Arbeit haben). Das hört nich automatisch mit dem 18. Lebensjahr auf.