frage zu einer Freundin

  • hallo


    ich habe eine Freundin die vor ein parr wochen aus den kast draussen ist, und sie ist Schwanger (in 5 Wochen kommt das Baby) also das problem was sie hat ist.
    Sie lebt von amt hat aber seid 3 Wochen keine geld bekommen, in zwei Wochen hat sie keinen strom sie wurde vom amt in stiech gelassen und wie gesagt sie ist Alleinerziehend mutter. Können sie das einfach machen ?


    Kann man irgendwas was machen das sie und ihren Sohn nicht auf die Strassen sietzten muss.

  • So ein Antrag könnte tatsächlich länger dauern. Da werden -natürlich- jetzt umfangreiche Forschungsarbeiten angestellt wegen der Unterhaltsheranziehung.
    Sie könnte ein Darlehen beantragen.
    Besteht die Möglichkeit zum Erzeuger zu ziehen? Oder der die das gemacht hat ist verschwunden?
    Falls ja: www.ohnewohnung-wasnun.de
    Hat sie im Knast nicht gearbeitet ? Da werden doch immerhin dann Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. In der Folge dann auch Mutterschaftsgeld als ALG 1 - Unterbrechung während der Mutterschutzfristen und Erziehungsgeld danach. Das hätte sich doch gelohnt ! Auch für die Stromrechnung.

  • Also ich denke mal das wohl keiner einfach so aus dem Gefängnis kommt und dann mit nichts auf der Straße steht.Die Insassen dort bekommen doch jede Menge Hilfe.Deine Freundin müßte doch einen Bewährungshelfer haben der ihr in der ersten Zeit zur Seite steht.Ansonsten wird sie wohl nicht drumherum kommen und im JC anfragen müssen was los ist.

  • Im Knast muss man auch Fragebögen ausfüllen zur Einkommenssituation und wie es mit der Wohnung aussieht. Darin kann man zutreffendes ankreuzen und bei Bedarf einen Termin beim Knastsozialarbeiter machen. Außer das Bezug von Sozialleistungen angegeben werden muss, ist der Rest freiwillig und als Chance zu verstehen. Ferner gibt es einen Bogen mit Erklärungen zu den Sozialversicherungen während des Aufenthalts. Heisst: Rentenbeiträge freiwillig möglich, Krankenkasse muss die Zahlungspause gemeldet werden, um "draußen" wieder einsteigen zu dürfen, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden bei Knastarbeit eingezahlt.