Guten Abend!
Ich habe ein eiliges Anliegen und kann mir trotz intensiver Suche im Internet meine Fragen nicht beantworten. Vielleicht kann mir hier Jemand mit etwas Ahnung helfen. Ich wäre sehr dankbar!!!
Mein 20-jähriger Sohn hat eine schulische Ausbildung als Fachkraft im Gastgewerbe erfolgreich abgeschlossen. Jetzt beginnt er im Anschluss eine Ausbildung zum Koch(dual), da er mit seiner ersten Ausbildung lediglich kleine Kellnerjobs und ähnliches "angeboten bekommt". Er wird sich jetzt weiter auf Koch spezialisieren. Er beginnt die 2. Ausbildung 1 Monat nach Bestehen der ersten Ausbildung. Die 2. Ausbildung zum Koch geht auch keine 3 Jahre mehr, sondern nur 2 aufgrund der Vorbildung der ersten Ausbildung. Mein Sohn wohnt bei mir im Haushalt.
Ist der Kindsvater noch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet?(erste Frage)
Abgesehen von der Prüfung der finanziellen Lage, möchte ich wissen, ob er verpflichtet wäre.
Ich, bzw. mein Sohn hat einen unbefristeten Unterhaltstitel. Der Kindsvater bzw. dessen Anwalt verlangen jetzt die sofortige Aushändigung des Unterhaltstitels. Wir sollen ihm den Titel bis Mittwoch zukommen lassen.
Warum benoetigt er diesen Titel und muessen wir ihm diese zukommen lassen?(zweite Frage)
Es wäre klasse, wenn Jemand dazu etwas weiß, auch wenn nur eine Frage beantwortet werden kann, würde es mir schon helfen. Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Christine