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Mit Beginn der Ausbildung bist du nicht mehr Alg II-berechtigt. Somit ist die Zahlungseinstellung erst mal richtig. Aber: Du musst natürlich die Zeit bis zur ersten Zahlung der Azubi-Vergütung und BAB überbrücken. Dafür kann dir das JC ein Darlehen nach § 28 (4) S. 2 SGB II zahlen.
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Hallo
Danke schon mal für die AntwortUnd wann muss ich dann dieses Darlehen zurückzahlen? Weisst du das ??
Morgen ist ja der letzte Werktag von August. Muss dann das Jobcenter mir das Geld sofort aushändigen? Was ist wenn sie mir sagen dass sie es überweisen?
Das dauert ja dann auch noch mal ein paar Tage, und wäre mir nicht zum 01.09 zugängig. -
EDIT: Kann gelöscht werden, wollte editieren. Habe aber ein neuen Beitrag verfasst, tut mir leid.
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Hallo,
das Darlehen muss beantragt werden und auch begründet werden!Zitat(1) Ein Darlehen kann auch in den Fällen erbracht werden, in denen
Auszubildende im ersten Monat der Ausbildung erst am Ende des
Monats Leistungen (insbesondere Ausbildungsvergütung, BAB bzw.
Ausbildungsgeld) erhalten. Da Arbeitslosengeld II im Voraus gezahlt
wird, kann zu Beginn der Ausbildung eine Zahlungslücke entstehen,
die einem unbelasteten Beginn der Ausbildung entgegensteht.
Um zu vermeiden, dass im Beginnmonat doppelte Leistungen ge-
zahlt werden, kommt nur eine darlehensweise Zahlung in Betracht.
Soweit ein Auszubildender zu Beginn der Ausbildung in diesen Fäl-
len eine Zahlungslücke geltend macht und die Gewährung darle-
hensweiser Leistungen beantragt, ist im Regelfall von einer Gefähr-
dung der Ausbildungsaufnahme auszugehen, die zu einer Ermes-
sensreduktion auf Null führt.
Eine Darlehensgewährung sollte in diesen Fällen in Höhe des bis-
herigen Arbeitslosengeldes II erfolgen.
(2) Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach § 27 Abs. 4 S. 2
sind erst nach Abschluss der Ausbildung fällig (§ 42a Abs. 5). Über
die Rückzahlung des ausstehenden Betrags soll eine Vereinbarung
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Aus-
zubildenden getroffen werden (§ 42a Abs. 4 S. 2, Abs. 5).Quelle: ist hier zu finden
dms
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Lohn, Rente, ALG 1, Krankengeld wird immer am Monatsende für den laufenden Monat gezahlt. H4 und Sozialhilfe im Vorraus. Ich würde auch raten, ein Darlehen vom Jobcenter zu nehmen und die anderen Hilfen (Wohnzuschuss, BAB).
ABER mal was anderes !!!
Du bekommst für September 2012 KEINE Urlaubstage für deinen Jahresurlaub ! Urlaubstage gibts nur für volle Monate und dein Ausbildungsverhältnis beginnt am 03.09.2012. Auch viele Leiharbeiter können ein Lied davon singen.
Im Übrigen fehlen dir dann ebenfalls 2 Tage Krankenkasse, da das Jobcenter ab 01.09.2012 nicht mehr zahlt. Aber vielleicht bist du ja familienversichert. -
Hallo erstmal hier im Forum.
Fange ich erst mal an
Ich starte jetzt ab dem 03.09.2012 zu 99 Prozent meine Ausbildung zm Kaufmann für Bürokommunikation.
Die Ausbildung wurde vom Jobcenter finanziert. Also eine geförderte Ausbildung.
Aufgenommen wurde ich und der Ausbildungsvertrag wird am 03.09 unterschrieben.
So jetzt habe ich vorgestern einen Brief vom Jobcenter bekommen, mit der Mitteilung:Die Zahlungen ab dem 01.09.2012 habe ich storniert um Überzahlungen zu vermeiden.
.....
Über ein oder zwei Tipps wäre ich sehr dankbar.Gruss der Stefan
Den BAB-Antrag hast Du schon gestellt?
Für die Formulare hast Du evtl. noch reichlich Arbeit vor Dir.Bei Fragen zum ausfüllen, kannst Du dich auch hier im Forum melden.
Grüße nach Berlin
dms
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Hallo dms
Vielen Dank für deine tolle Hilfe. Den anderen danke ich natürlich auch .
BAB-Antrag wurde am 28.08.12 gestellt.
Diese Woche hatte ich ja meine erste Ausbildungswoche und da habe ich es leider nicht mehr geschafft den abzugeben. Aber ich werde ihn direkt Montag um 08:00 Uhr bei der Agentur für Arbeit abgeben.
Hoffentlich kriege ich dann mein Geld auch pünktlich Ende September :).Achso...
Ich habe mir ein Darlehen beim Jobcenter geholt. Da habe ich mein ALGII Satz bekommen und meine Miete wurde auch bezahlt.
Und zurückzahlen muss ich es auch erst am Ende der Ausbildung.Gruß
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Danke im Namen aller das du uns Bescheid gegeben hast, was draus geworden ist. Macht leider nicht jeder.
Viel Erfolg wegen Montag. Hier noch ein Tip: Wenn du ja sowieso bei der Agentur für Arbeit bist, lege den Aufhebungsbescheid vom Jobcenter und den Ausbildungsvertrag vor. Die 2 Tage vom 01.09.2012 bis 02.09.2012 sollen sie dir als "Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug (§ 58 Abs.1 S.1 Nr. 3 SGB VI )" in den Computer eintragen. Ist sehr wichtig um hier ein Rentenloch zu schließen !!! -
...
BAB-Antrag wurde am 28.08.12 gestellt.
Diese Woche hatte ich ja meine erste Ausbildungswoche und da habe ich es leider nicht mehr geschafft den abzugeben. Aber ich werde ihn direkt Montag um 08:00 Uhr bei der Agentur für Arbeit abgeben.
....Na dann wünsche ich Dir viel Erfolg.
Übrigens, wenn ich deinen Worten Glauben schenken sollte,
dann gehörst Du zu den ganz wenigen, die den Antrag (BAB) in nur einer Woche vervollständigt haben.
Zu dem Antrag gehören im Normalfall:
Hauptantrag
(Kopie Berufsausbildungsvertrag nach Möglichkeit Nachweis der Eintragung des Vertrages bei der Kammer)
Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes
Erklärung zum Einkommen vom Vater
Erklärung zum Einkommen von der Mutter
(jeweils mit Kopien der Einkommensnachweise aus 2010; z.B. Steuerbescheid -komplett bis zum Siegel!-)
(evtl. schulbescheinigungen der geschwister, deren Ausbildungsverträge,...)
Vordruck Miete (vom Vermieter auszufüllen und von dir auch mit zu unterschreiben)
vorsichtshalber noch eine Kopie Mietvertrag beifügen
evtl. noch weitere VordruckeJeder Vordruck natürlich vollständig ausgefüllt, keine Frage offen gelassen, und unterschrieben.
ZitatÜbrigens, wenn ich deinen Worten Glauben schenken sollte,
dann gehörst Du zu den ganz wenigen, die den Antrag (BAB) in nur einer Woche vervollständigt haben.dms
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