Anspruch auf Leistungen? Wird Gehalt verrechnet?

  • Hallo Leute,
    ich würde mich über ein wenig fachkundige Hilfe bei den folgenden zwei Fragen freuen:


    Ich habe einen Existenzgründerzuschuss bis zum 13.7.12 als selbständiger Musiker bekommen und mir zum 1. August einen "Nebenjob" in der Pflege gesucht. Alles sah auch erst mal so aus, als liefe alles prima und würde gut zusammen gehen. Jetzt merke ich, dass der Job gerade extreme Ausmaße annimmt und derart in Konkurrenz zu meiner meiner Musik tritt (Überstunden, Terminplanung etc), dass ich mir was neues suchen werde, weil ich sonst gleich meine Selbständigkeit an den Nagel hängen kann. Wenn ich dort jetzt kündigen würde, würde ich übergangsweise Hartz IV beantragen können oder müsste ich mir dafür kündigen lassen? Würde ich in ersterem Fall gesperrt?


    Mein jetziger Arbeitgeber zahlt das Geld immer am Ende des Monats aus (in bar, unglaublich! :)) Mit Gehaltsnachweis natürlich. Wenn ich jetzt bis Mitte September dort arbeite und dann am Ende des Monats (für September) das Geld auf mein Konto einzahle, würde das Jobcenter dieses verrechnen? Oder würde ich Hartz IV für den halben Monat beziehen (ab dem Tag der Arbeitslosmeldung) und was vorher war, wird nicht mit eingerechnet?


    Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße!

  • Hallo lacki, dankeschön!


    Hängt es also mit dem Zeitpunkt des Geldeingangs auf meinem Konto zusammen? (Ich setze dieses Datum mit dem Erhalt des Geldes in Bar gleich) Heisst das, wenn ich erst zum Ersten des Folgemonats Hartz IV beantragen würde, würde es nicht verrechnet werden?
    Danke und Gruß!

  • So ist es. Wenn du aber schon Mitte des Monats beantragst, hast du bereits ab Antragsdatum Krankenkasse, Rente und diverse Rabatte (GEZ-Befreiung usw). Ob du wegen Bedürftigkeit für den Restmonat noch eine Überweisung bekommst, hängt von der Höhe der Geldeingänge und der Freibeträge ab. Ein Minus machst du auf keinen Fall, außer das schon ab Mitte des Monats gewisse Dinge (Bewerbungen) über die Eingliederungsvereinbarung verlangt werden. Ich hoffe das hilft dir, eine richtige Entscheidung zu treffen.

  • Hallo lacki, dankeschön!


    Hängt es also mit dem Zeitpunkt des Geldeingangs auf meinem Konto zusammen? (Ich setze dieses Datum mit dem Erhalt des Geldes in Bar gleich) Heisst das, wenn ich erst zum Ersten des Folgemonats Hartz IV beantragen würde, würde es nicht verrechnet werden?
    Danke und Gruß!


    Eigentlich bedeutet Zuflussprinzip, dass der Zeitpunkt maßgeblich ist, wo Du über das Geld verfügen kannst.
    Dies ist bei Dir aber nicht der Zeitpunkt, wo es auf deinem Konto ist.


    dms

  • @ lacki
    Ab 2011 gibt es noch Anrechnungszeit für H4-Bezug bei der Rente. Die reinen Monate ohne Zahlung sind besser als nichts. Und im Übrigen das letzte, was heute noch über der Sozialhilfe hinausgeht und von der Zusammenlegung von Alhi und Sozi übrig blieb.