Hallo Leute,
ich würde mich über ein wenig fachkundige Hilfe bei den folgenden zwei Fragen freuen:
Ich habe einen Existenzgründerzuschuss bis zum 13.7.12 als selbständiger Musiker bekommen und mir zum 1. August einen "Nebenjob" in der Pflege gesucht. Alles sah auch erst mal so aus, als liefe alles prima und würde gut zusammen gehen. Jetzt merke ich, dass der Job gerade extreme Ausmaße annimmt und derart in Konkurrenz zu meiner meiner Musik tritt (Überstunden, Terminplanung etc), dass ich mir was neues suchen werde, weil ich sonst gleich meine Selbständigkeit an den Nagel hängen kann. Wenn ich dort jetzt kündigen würde, würde ich übergangsweise Hartz IV beantragen können oder müsste ich mir dafür kündigen lassen? Würde ich in ersterem Fall gesperrt?
Mein jetziger Arbeitgeber zahlt das Geld immer am Ende des Monats aus (in bar, unglaublich! :)) Mit Gehaltsnachweis natürlich. Wenn ich jetzt bis Mitte September dort arbeite und dann am Ende des Monats (für September) das Geld auf mein Konto einzahle, würde das Jobcenter dieses verrechnen? Oder würde ich Hartz IV für den halben Monat beziehen (ab dem Tag der Arbeitslosmeldung) und was vorher war, wird nicht mit eingerechnet?
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße!