Hallo zusammen,
ich mache zur Zeit eine schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger und dies im zweiten Jahr. Im ersten Jahr habe ich bei meinen Eltern gewohnt und meinen Lebensunterhalt durch das geringe Gehalt des Praktikums gewehrleisten können. Nun, im zweiten Jahr, mache ich mein Praktikum in einem anderen Ort, ca 55 km weit von Elternhaus entfernt. Daher habe ich mir eine Wohnung (die günstigste die ich finden konnte ohne mir ein Auto/Roller zulegen zu müssen) gesucht, die ich, samt Nebenkosten und Schulgeld, von dem Gehalt des Praktikums, das nun besser bezahlt wird, auch leisten kann. Das Problem ist nur, dass mir so im Monat ca 30-40 Euro zum leben bleiben.
Vor dieser Ausbildung habe ich studiert (und vor dem Beginn der Ausbildung ein FSJ gemacht). Lediglich zwei Semester, mit Fachrichtungswechsel und halt abschließendem Abbruch. Während dieser Zeit habe ich BaFög erhalten. Allerdings glaube ich nicht mehr BaFög berechtigt zu sein, da ich doch schon das Fach gewechselt und das Studium abgebrochen habe. So hat man es mir zumindest mal erklärt. Die Frage ist jetzt, da ich nun ja nicht mehr zu Hause wohne, ob ich Wohngeld berechtigt bin...oder/ oder auch BAB beantragen kann bzw. ob dieser Auntrag Sinn macht und Aussicht auf Erfolg hat.