KLAGE wegen Sanktion und EGV ?

  • Hallo,


    habe jetzt schon von den verschiedensten Quellen gehört dass Sanktionen laut Grundgesetz verfassungswidrig sind. Unter anderem hier: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-rechtswidrige-rechtsfolgenbelehrung-9001083.php.
    Hierzu erfuhr ich auch, dass sich diesbzüglich die Klagen bei den Gerichten türmen und diese es nicht schaffen, diese Klagen alle zu bearbeiten.


    Bevor ich nun in obiger Sache einen Anwalt für Sozialrecht kontaktiere, wollte ich hier im Forum über dieses Thema ein paar Auskünfte einholen:


    1.)
    Wenn ich nun gegen Sanktionen klage, wird ggf eine laufende Sanktion eingestellt ?
    (Zur Zeit habe ich keine Sanktion)


    2.)
    Desweiteren erfuhr ich auch dass die EGV's (Eingliederungsvereinbarungen) rechtswidrig wären.
    Stimmt das? Wenn ja, könnte ich also zu meinem Fallmanager sagen, dass ich die EGV erst von meinem Anwalt prüfen lassen möchte, ehe ich diese unterschreibe ?


    Gruss Casi

  • naja, wenn du das richtig liest, dann steht da: hätte, müsste, könnte, sollte.
    kein gericht, das bundesverfassungsgericht schon gar nicht, hat sanktionen für verfassungswidrig erklärt. auch wurde von keinem gericht entschieden, dass die EVG's rechtswiedrig wären. es ging in dem von dir zitierten urteil um die Geldleistungen für Asylbewerber!

  • Hier:


    1.)
    Wenn ich nun gegen Sanktionen klage, wird ggf eine laufende Sanktion eingestellt ?
    (Zur Zeit habe ich keine Sanktion)


    steht kein hätte müsste könnte sollte und selbst wenn frage ich: Und wenn schon. Bist du auf der Suche nach Fehlern ist das hier bitte das falsche Forum.


    Und klar sind Sanktionen verfassungswidrig weil laut Grundgesetz jedem ein Existenzminimum zusteht. Siehe nochmals obiger Link.


    Ausserdem war das Thema dort Asyl ein Bsp.. Im ersten Abscnitt geht eindeutig hervor dass es sich um eine Verfassungswidrigkeit handelt. Könnte noch etliche Links einstellen, in denen es darum geht dass Sanktionen verfassungswidrig sind.

  • doch ich seh schon hier gehts genau so zu wie in anderen foren auch: anstatt sich erstaml hinzusetzen und zu klären worum es geht, läuft jeder los und streitet sich worum es gfeht oder auch nicht.


    also was soll das gezicke. nöö danke da such ich mir lieber professionellere stellen als solch einen kindergarten

  • Wir sind kein Kindergarten !
    Die meisten von uns sind Opfer und unschuldig !
    Aber es gibt auch Täter, die nie sanktioniert werden, obwohl sie es verdient hätten. Ein Nachbar von meiner alten Wohnung war im Knast und hatte viel Schwarzarbeit gemacht. Jetzt bekommt er wegen seiner Mini-Rente Grundsicherung im Alter ohne Sanktion. Fair ???
    Die Asylbewerber kriegen nie eine Sanktion, eventuell mangels EGV.
    Wer aber hier jahrelang oder Jahrzehnte gearbeitet hat und Wehrdienst geleistet hat kann eine Sanktion bekommen. Selbst nachweislich Unschuldige werden in Deutschland sanktioniert: z.B. auch als ungewollt Kinderloser ist der Zuschlag zur Pflegeversicherung zu zahlen, natürlich ohne bessere Leistungen. Eine Lebendgeburt würde reichen um lebenslang vom Zuschlag befreit zu sein, selbst für den, der sein eigenes Kind auf dem Gewissen hat und damit Schuld.
    Verschiedene Gerichtsverfahren stopten diesen Wahnsinn nicht.
    Ein Richter spricht immer nur Recht. Nicht zwangsläufig gerecht, zweckmäßig, sinnwoll, wäre toll wenn.........