Hallo,
habe jetzt schon von den verschiedensten Quellen gehört dass Sanktionen laut Grundgesetz verfassungswidrig sind. Unter anderem hier: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-rechtswidrige-rechtsfolgenbelehrung-9001083.php.
Hierzu erfuhr ich auch, dass sich diesbzüglich die Klagen bei den Gerichten türmen und diese es nicht schaffen, diese Klagen alle zu bearbeiten.
Bevor ich nun in obiger Sache einen Anwalt für Sozialrecht kontaktiere, wollte ich hier im Forum über dieses Thema ein paar Auskünfte einholen:
1.)
Wenn ich nun gegen Sanktionen klage, wird ggf eine laufende Sanktion eingestellt ?
(Zur Zeit habe ich keine Sanktion)
2.)
Desweiteren erfuhr ich auch dass die EGV's (Eingliederungsvereinbarungen) rechtswidrig wären.
Stimmt das? Wenn ja, könnte ich also zu meinem Fallmanager sagen, dass ich die EGV erst von meinem Anwalt prüfen lassen möchte, ehe ich diese unterschreibe ?
Gruss Casi