Meine Tochter lebt jetzt bei mir

  • Hallo zusammen,


    meine Tochter (14 Jahre) lebt seit heute bei mir (Vater, 56 Jahre, Single), weil sie es so möchte. Mutter und Tochter verstehen sich nicht mehr. Die Beiden haben seit langer, langer Zeit permanent Konflikte. Ich verstehe mich mit meiner Ex-Frau gut und unterstütze sie bei der Erziehung.


    Ich bezahle seit der Trennung von der Frau Unterhalt für das Kind an die Mutter, seit ca. 12 Jahren.
    Ich habe eine kleine 2 1/2 Zimmer Wohnung. Auf Dauer ist das kein Zustand um zusammen mit der Tochter zu leben.


    Angenommen meine Tochter möchte für immer bei mir wohnen, dann benötigen wir eine größere Wohnung, damit sie ein eigenes Zimmer hat.
    Ich gehe sehr wahrscheinlich nächstes Jahr in den freiwilligen Vorruhestand, habe dann weniger Geld zur Verfügung.


    Meine Frage:
    Wäre es dann angemessen ab nächstes Jahr kein Unterhalt mehr für meine Tochter an die Mutter zu überweisen?
    Ich könnte mir dann eine größer Wohnung leisten, wenn der Unterhalt wegfällt.


    Ich freue mich heimlich sehr, dass meine Tochter bei mir leben will. Nicht wegen des Geldes!


    Ich habe noch eine Tochter (17 Jahre), die bei der Mutter lebt und für die ich Unterhalt bezahle.


    LG


  • Wenn die Tochter nun bei Dir lebt, stellst Du doch den Lebensunterhalt sicher;
    warum soll dann noch Unterhalt an die Mutter weitergezahlt werden für die bei Dir lebende Tochter?


    Da die Mutter wahrscheinlich das alleinige Bestimmungsrecht hat, muss Sie (die Mutter) natürlich dem Einzug bei Dir zustimmen.
    Somit muss dann die Mutter ihren Beitrag zur Sicherstellung des Lebenunterhaltes leisten.


    Ihr solltet das dringend besprechen und Euch gütlich einigen.


    dms

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten.


    Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder.


    Ich werde erst mal abwarten, ob meine Tochter wirklich auf Dauer bei mir bleiben will, denke - ca. 2 bsi 3 Wochen, und dann werde ich mit der Ex-Frau den Unterhalt bereden.


    Folgendes nur so nebenbei.
    Meine Ex hängt sehr am Geld - geschmeichelt ausgedrückt. Das wird ein schwieriges Gespräch werden, wenn sie demnächst Unterhalt bezahlen muss. Sie ist gerade, letzten Monat, mit ihrem Freund und den Kindern in ein großes Haus gezogen.


    LG

  • Wenn deine Tochter dauerhaft bei dir leben will dann brauchst du das Geld welches du derzeit an Unterhalt zahlst ja sowieso für dich bzw. deine Tochter. Der Mutter würde dieses Geld gar nicht mehr zustehen.Schließlich würde sie ja die Tochter auch nicht mehr versorgen müssen.Ich denke ob deine Ex nun eher am Geld hängt als am Kind, in letzter Sache sollte es hier um den Willen deiner Tochter gehen und nicht darum, ob deiner Ex ein paar Euro für den nächsten Shoppingbummel fehlen.

  • Hallo zusammen,


    Kitty , danke für die Antwort.

    Meine Ex-Frau hat das Jungendamt eingeschaltet, weil sie unsere Tochter nicht bei mir wohnen lassen will.
    Die Ex hat mich beim Jugendamt als schlechten Vater dargestellt.
    Sie gab z.B. an: Beim Vater würde unsere Tochter untergehen und auf der Straße landen und außerdem braucht das Mädchen unbedingt eine harte erzieherische Hand u.s.w..


    Wir hatten dann einige gemeinsame Gespräche/Einzelgespräche beim Jungendamt.
    Fazit der Gespräche bei der städtischen Sozialpädagogin: Das Mädchen bleibt beim Vater!
    Die Kindesmutter hat sich damit abgefunden. Sie sagte: Ich habe meine Tochter verloren.
    Gerichtliche Schritte will sie nicht einleiten.


    Meine Tochter wohnt jetzt seit 6 Wochen bei mir und sie möchte weiterhin bei mir bleiben.
    Ich habe den Unterhalt-Dauerauftrag an meine Ex-Frau gekündigt.
    Wir werden auch nächstes Jahr eine größere Wohnung nehmen.


    Ich habe sicherlich auch das Recht auf das Kindergeld für meine Tochter, wenn das Mädchen offiziell bei mir angemeldet ist.


    LG

  • Hallo Vapel.


    - Ja das Kindergeld ist sofort an Dich zu Überweisen, es spielt derzeit keine Rolle wo das Kind gemeldet ist, die Tochter ist über 12 jahre und kannst SELBST BESTIMMEN bei wem sie leben möchte !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    - Unterhalt brauchst Du keinen mehr Bezahlen.


    -Ganz in Gegenteil die Mutter muß der Tochter KU leisten.


    -Ich würde Dir Raten ganz schnell den KU einzustellen und selbst Unterhalt/Kindergeld zu fordern, den erst dann hast du auch Juristische Ansprüche geltend gemacht.


    gruß sundown