ALG I & ALG II - welche Übernahmen gibt es?

  • Hallo!


    Nach vielem suchen im Internet bin ich hier auf euer Forum gestoßen und vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen!


    Folgende Situation:
    Meine Verlobte (25) bezieht ALG II zusammen mit ihrer Tochter. Ich (30) beziehe in einer anderen Stadt (wohne derzeit bei Mutter) ALG I. Wir wollen nun am 01.11.12 zusammen ziehen (in der Stadt meiner Verlobten, Wohnung haben wir auch schon gefunden für den 01.11.12). Welche Kosten (Renovierung, Umzug etc.) übernimmt das Amt und wo ist dann die Zuständigkeit? Wie beantragen wir was und vorallem wo? Da ich ja nicht die Zuständigkeit im Jobcenter habe sondern bei der Agentur für Arbeit. Und wir auch neue Möbel brauchen (größeres Bett, neues Kinderzimmer für das kommende Baby sowie für Ihre Tochter, da Kinderzimmer keinen Umzug mehr "überlebt").


    Vielleicht hat ja einer eine Idee und kann mir genau einen "Plan" sagen, wie wir was wie wo beantragen müssen und wie der Weg ist.


    Vielen dank,
    Legendary

  • Ich nehme mal an das ihr euch die Wohnung beim JC habt genehmigen lassen und ihr somit die Wohnung auch beziehen könnt.Zuständig wäre das JC in dessen Bereich ihr ziehen werdet.Je nachdem wie hoch dein ALG1 ist könnte sich der Leistungsbezug deiner Verlobten verringern da ihr ja ab dem Zusammenzug als BG gerechnet werdet.Ob ihr für Möbel etwas bekommen würdet glaube ich nicht da deine Verlobte ja sicher bereits eine eigene Wohnung hat und durch deinen Bezug von ALG1 hast du auf Erstausstattung keinen Anspruch.Auch für den Umzug bzw. Renovierung werdet ihr nichts bekommen denn der Umzug ist ja nicht vom JC gewillt.Allerdings kann ja deine Verlobte Geld für das neue Kind beantragen.

  • Innerhalb des ALG 1-Anspruchs kannst du problem-/genehmigungslos umziehen, mußt natürlich wegen Mitwirkungspflichten der Agentur für Arbeit die neue Anschrift+Bankverbindung mitteilen, und auch am neuen Wohnort sofort verfügbar für Arbeit sein. Finanziellen Zuschuss für den Umzug gibts nicht für dieses Privatvergnügen, nur wenn beruflich bedingt.

  • @ lirafe:
    Was heißt hier "Nothing" ???
    Wenn ein Umzugunternehmer zur Besichtigung des Umfangs kommt und dem bindet man gleich auf die Nase dass weder die Agentur für Arbeit einen Zuschuss gibt sowie das Finanzamt den Umzug mangels beruflicher Notwendigkeit auch nicht steuerlich berücksichtigt und man deshalb keine Rechnung braucht......
    ......das ist mehr als "Nothing" !
    aber ich wollte hier nicht zur MWST-Hinterziehung aufrufen. Das konnte man auch so zwischen den Zeilen lesen. Warum du nicht ?