Hallo,
ich bin mit dem Studium (neue Medien) fertig und werde mich morgen arbeitslos melden. Anschließend mache ich mich in dem Bereich selbständig. Das steht schon fest. Morgen beim Gespräch mit dem Berater im Amt würde ich gerne meine private Homepage zeigen, damit er sich ein Bild machen kann und mein Vorhaben dann hoffentlich auch unterstützt. Dort zeige ich meine bisherigen Arbeiten. Ich habe bisher nur für Freunde bzw die Uni und nicht für Geld gearbeitet und auch die Webseite ist dementsprechend gestaltet. Professionell, aber ohne Angebote o.ä.. Laufe ich Gefahr, dass die Seite bereits als "unternehmerische Tätigkeit" gewertet wird und ich deshalb den Anspruch auf den Gründungszuschuss verlieren könnte?
Gruß