Hallo,ich bin Neu hier heisse Christine bin Alleinerziehend Tochter 15J und schülerin mein Sohn ist 18 und beginnt eine Ausbildung im Sept.12.
Habe alles der Kommunalen mitgeteilt bekam dann einen Änderungsbescheid in dem mein Sohn nichts mehr erhält da er in der Ausbildung 642 netto hat und für sein Lebensunterhalt selbst sorgen könne.Nun bekomme ich laut neuem Bescheid statt wie vorher 1072,- nur noch 678,-,dass es weniger wird ist mir klar mein Sohn nkann ja was zu steuern,nun hat sich aber mein Sohn entschieden zu seiner Freundin zu ziehen:( halten kann ich ihn nicht er ist ja 18j.Da die Miete hier nicht viel kostet weiss ich das ich mit meiner Tochter bleiben kann,nur da mein Sohn ja dann nicht mehr hier wohnt wird er ja auch nichts dazu steuern und sein Kindergeld bekommt ja er und nicht ich.Ändert sich jetzt was an meinen und Leistungen,oder bleibt das gleich?
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Nein, die müssten wieder höher werden, da ja dann die volle Miete wieder angerechnet wird. Und ggf. noch das bei dir als Einkommen angerechnete Kindergeld von ihm wegfällt.
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Danke für die Antwort.Darf er eigentlich ausziehen?die einen sagen er müsse angeblich beim Amt anfragen ob er es dürfe und wenn nur wenn schwerwiegende gründe da wären,andre sagen da er 18 ist und vom Amt nichts mehr bekommt kann er gehen wann er will?was stimmt denn nun?Ich habe mich als Mutter natürlich schwer getan der Gedanke das Kind geht ist ja nicht schön,aber ich habe mich damit abgefunden das er lieber zur Freundin will,und die Türen stehen ja offen sollte es schief gehen.Jetzt haben wir natürlich nichts mit dem Amt abgesprochen,er hat sich jetzt schonmal in der anderen Stadt angemeldet und ich habe lediglich die Anmeldung und das kurzgeschriebene das er auszieht via Post der Kommunalen gesendet,das war vorgestern,jetzt habe ich halt angst das ich ärger bekomme weil ich im vorfeld nichts gesagt habe.
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Wenn er nichts vom Jobcenter bekommt, kann er machen, was er will.
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Wenn er dann BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) für die betriebliche Ausbildung beantragt, ist es uninteressant,
- aus welchen Gründen er von zu Hause weggezogen ist
- wie groß die neue Wohnung ist
- und wie hoch die neue Miete ist.Wie gesagt, wenn er BAB beantragen will.
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