Bedarfsgemeinschaft/Rückfoderung nicht an Antragsteller

  • Hallo Zusammen,


    Miene Schwester hat mit meiner Mutter in einer Wohnung gewohnt. Jetzt hat Sie von der Arge einen Bescheid bekommen zuviel gezahlte Leistungen zurück zu zahlen.
    Grund: Sie hat eine Ausbildung abgebrochen und ist ausgezogen. Muss Sie es wirklich zurückzahlen obwohl Sie nie etwas von dem Geld gesehen bzw. einen Antrag für das Geld unterschrieben hat?

  • Logisch gesehen ja. Aber sit der Antragsteller also unsere Mutter nicht dafür verantwortlich. ....


    Deswegen werden die für die Schwester bewilligten Leistungen auch vorrangig erstmal von der Schwester zurückgefordert.


    ....Meine Schwester hat dochnie etwas von dem Geld gesehen


    Dann hätte sich die Mutter an dem für die Schwester bestimmten Geld bereichert?
    Es stünde der Schwester auch frei, zivilrechtlich gegen die Mutter vorzugehen.



    Wenn es klar ist, dass hier tatsächlich Geld zu Unrecht ausgezahlt wurde, dann sollte man dies auch anerkennen und
    die Konsequenzen tragen.
    Hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten kann man ja auch mit der Einzugsstelle reden
    (z.B. Ratenzahlung, bzw. Stundung; bedeutet aber auch eine Anerkennung der Schuld -> 30 Jahre Rückforderungszeitraum).
    dms