Kann das JobCenter für einen Leistungsempfänger Erwerbsminderungsrente beantragen?

  • Guten Abend an alle,


    ich habe eigentlich zwei Fragen:


    Die Leistungsabteilung fordert mich auf, Erwerbsminderungsrente zu beantragen, wahrscheinlich, weil ich wegen einer Krebs-Behandlung seit über 6 Monaten nicht in der Vermittlung bin. Die genauen Umstände für die Aufforderung wurden mir nicht mitgeteilt.
    Aus einem Schriftverkehr weiß die Leistungsabteilung, dass ich zur Zeit noch Strahlentherapie bekomme.


    1. Sie fordert mich mit Schreiben vom 14.8. auf, bis zum 30.8. den Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.
    Ist das nicht ziemlich kurzfristig, vor allem wenn sie wissen, dass ich noch die Therapie bekomme? Müssten die nicht darauf Rücksicht nehmen und wenigstens einen Monat Zeit geben? Ich krieche ja so schon auf dem Zahnfleisch.
    Gibt es Vorschriften für die Friststellung?


    2. Außerdem schreibt sie, dass sie, wenn ich es nicht tue, für mich den Antrag stellen kann. Weiß jemand, wie sowas abläuft? Wird man dann zum unterschreiben ins Amt bestellt? Dafür werden doch sowieso Unterlagen benötigt, die nur der Leistungsempfänger hat.


    Danke fürs Lesen und für die Antworten.
    Viele Grüße
    Barbie

  • Wenn Dein Krankengeldanspruch von 18 Monaten ausgeschöpft ist, (gehe davon aus das Du vor H4 gearbeitet hast?) ist wenn Deine Krankheit
    Voraussichtlich noch länger wie 6 Monate andauert eigentlich das Amt für Grundsicherung für Dich zuständig da Du nicht vermittelbar bist.
    Einen Antrag auf Erwerbsminderungs-oder besser gesagt : Erwerbsunfähigkeitsrente kannst Du immer stellen, die DRV wird den Antrag prüfen
    und Gutachten von Ärzten einholen. Du Kannst im Forum : Ihre Vorsorge. (ist von der Rentenversicherung) Deine Frage etwas detailierter
    stellen, dort antworten auch echte Experten der Rentenversicherung. Mit den wenigen Infos weiß ich so auch keine 100% detailierte Antwort.
    Gruß

  • 14 Tage finde ich nun wirklich keine allzu kurze Frist. Und ja, das JC kann den Antrag von Amts wegen stellen:


    Zitat

    3) Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen. Der Ablauf von Fristen, die ohne Verschulden der Leistungsträger nach diesem Buch verstrichen sind, wirkt nicht gegen die Leistungsträger nach diesem Buch; dies gilt nicht für Verfahrensfristen, soweit die Leistungsträger nach diesem Buch das Verfahren selbst betreiben.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__5.html

  • Ich finde das ganz schön heftig, aber Turtle1972`s Eintrag zeigt, dass das wohl so gehandhabt werden kann und die müssen alle Mittel "ausschöpfen", um "ihre" H IV-Empfänger zu reduzieren, denke ich. Also würde - an deiner Stelle - ich, dies tun, obwohl ich nicht weiß, wie es weiter für dich aussieht gesundheitlich. `ne Erwerbsminderung heißt ja nicht automatisch, auch aus dem H IV-Bezug `raus zu sein, mal abgesehen davon, dass das nichts über die Dauer der Entscheidung sagt, weil man eben wirklich nichts darüber weiß, wie deine Aussichten darauf, wieder gesund zu werden, sind. Vermutlich fällst du wirklich in die Grundsicherung, die im Gegensatz zu H IV dich zwar einerseits von der fortwährenden Verpflichtung und nervigen ständigen Nachweisen vorerst befreit, was Jobsuche und so weiter angeht; andererseits aber auch die zulässigen Vermögensfreigrenzen erheblich einschränkt.


    Wir hatten dieses Thema gerade mal wieder an anderer Stelle. Also Vermögensmäßig eingeschränkt bedeutet in dem Fall auch, dass man als "nicht erwerbsfähiger Mensch" kein Auto haben muss und dies dann nicht unbedingt in dem zulässigen Vermögen, das nicht angerechnet wird, enthalten ist. Daneben würde es schwierig werden, wenn man / du - beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Haus besitzt, auch wenn du es selbst bewohnst. Dann eben bekommt man / bekämst du - die Grundsicherung nur auf Kreditbasis. Das ist schlimm, wenn man nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das seiner Kinder mit vollem Einsatz anders geplant und gestaltet hat und durch Krankheit alles plötzlich anders aussieht.

  • Zitat

    Ich finde das ganz schön heftig, aber Turtle1972`s Eintrag zeigt, dass das wohl so gehandhabt werden kann und die müssen alle Mittel "ausschöpfen", um "ihre" H IV-Empfänger zu reduzieren, denke ich.

    da kann ich mich nur dieser Meinung anschließen und es zeigt wieder einmal was der mündige Bürger in diesem Land noch selbst entscheiden darf wenn es darum geht Zahlen in der Öffentlichkeit zu schönen! Ich finde auch ein an Krebs erkrankter Mensch ist nach heutigem medizinischen Stand nicht automatisch gänzlich unfähig am Arbeitsleben teilzunehmen und über das Wohlbefinden und der damit einhergehenden Zumutbarkeit zu entscheiden, das obliegt ja wohl in erster Linie diesem Menschen und nicht irgendwelchen Verwaltungsheinis die sich die Umsetzung von Forderungen des Staates auf die Fahne geschrieben haben.


    Ich kann allerdings aus Kenntnis eines anderen Falles heraus aber auch sagen, das sich solche Entscheidungen bei den zuständigen Trägern hinziehen können bisweilen sogar über Jahre wenn der Träger z.B. nicht im Interesse des JC entscheidet.


    Frage die man sich als Leistungsbezieher stellen sollte, wie sieht es dann später mit der Rente aus. Sind die Rentenanwartschaften durch jahrelangen ALG II Bezug eh schon auf ein Niveau gefallen wo dann später sowieso andere aufstockenden Hilfen noch beantragt werden müssen, oder geht man jetzt in eine Frühverrentung und kann dann wohlmöglich nach der erfolgreichen Behandlung daraus einen Nutzen schlagen z.B. durch einen Hinzuverdienst, sofern die Erwerbsminderungsrente so bemessen ist das man nicht eingeschränkt erwerbsgemindert ist.


    Ich würde zum Amt gehen und zunächst einmal klären warum sie Dich als gänzlich erwerbsgemindert betrachten und was sie sich davon versprechen, geht es nur darum die Zahlen der Statistik zu schönen und die Leistungen für Dich aus einem anderen Sozialtopf abgreifen zu können und Dir in der Folge daraus Nachteile erwachsen, z.B. das dein mtl Rentenanspruch erheblich nach unten gestuft würde, z.B. weil Du noch recht jung bist und nicht solange eingezahlt hast, dann würde ich dies mit einem Widerspruch belegen. Letztlich kann niemand sagen ob nicht morgen Deine Erkrankung durch neue Verfahren oder Medikamente gänzlich zu einer 100-prozentigen Genesung führen könnte. Ich selbst stand auch vor ein paar Jahren vor der Frage mir mein Fußgelenk versteifen zu lassen, hätte ich dem zugestimmt, wäre ich heute rechtseitig Unterschenkelamputiert, so aber kann ich immer noch, wenn auch oftmals unter Schmerzen noch auf beiden Beinen durchs Leben hinken! Und die Job-Center Mitarbeiter wären die letzten denen ich zugestehe über meine weitere Lebenssituation zu entscheiden, das kann man vielleicht mit Ostbürgern machen die an ein System des "Gehorchens" von klein auf gewöhnt waren, als im Westen geborener Bundesbürger lasse ich mir aber selbst durch die Wiedervereinigung eingebrachte Denkstrukturen diese unfreiheitlichen Praktiken nicht induktiieren, mag bei den Staatsdienern ja funktionieren, bei mir nicht!

  • Eventuell ist es für einen jüngeren Menschen von der Wirtschaftlichkeitsrechnung sogar besser eine Erwebsunfähigkeitsrente zu beziehen.
    Warum ? : Die Rentenanwartschaften werden Hochgerechnet mit Jahren und als Beispiel : Ein ich sag mal 60 jähriger hätte Rentenpunkte
    1200 Euro, und die Erwerbsunfähigkeitsrente währe 1000,- , weshalb dann noch bis 67 arbeiten.? Kann jeder auf dem jährlichen
    Rentenbescheid selbst sehen wie die Rechnung ausfällt.

  • Danke für Euer Interesse an dem Thema.
    Über einige Punkte, die Ihr beschrieben habt, habe ich mir auch Gedanken gemacht.
    Klar, sie wollen einfach nur sehen, wo sie sparen können. Mein Ärger ist, dass mir das jetzt zugemutet wird, wo ich noch in der Therapie bin. Eine Mitarbeiterin aus der Telefonhotline meinte auch, über die 14 Tage Frist könnte ich mich durchaus beschweren.
    Habe heute Nachmittag die Antragsformulare der Rentenversicherung aus dem Briefkasten geholt. Sieht nach einer sehr aufwendigen Sache aus, wie der Mitarbeiter der RV mir auch schon sagte. Lustig ist, es gibt ein Selbsteinschätzungsformular. Da schreibe ich als Beschwerden dann die Nebenwirkungen der Krebstherapie rein! Unter Punkt 2.8 kann ich eintragen, was mich über die gesundheitlichen Beschwerden hinaus belastet: Druck vom JobCenter zum unangemessenen Zeitpunkt.
    Ich finde, die Leistungsabteilung hätte vorher Kontakt zu mir aufnehmen sollen. Ein Antrag auf EM-Rente macht ja durchaus Sinn. Aber eben nicht jetzt.


    Vermutlich wird das Gutachten ergeben, dass ich 6 Stunden an 5 Werktagen arbeitsfähig bin. Ich gehe nicht davon aus, dass ich eine teilweise EM-Rente erhalten werde.


    Ärgerlich ist auch, dass die Leistungsabteilung mich nicht vollständig informiert hat. Statt der EM-Rente kann man nämlich auch Leistungen zur Teilhabe am Berufsleben beantragen. Das ergab mein 2. Anruf bei der RV am Freitag. Genau das hatte ich auch vor. Laut den Informationen, die ich bis jetzt erhalten habe, schließt die EM Leistungen zur Teilhabe, also Eingliederungszuschuss nicht aus. Im übrigen hindert einen die EM nicht daran, voll zu arbeiten. Bloß die Rentenzahlung wird möglicherweise eingestellt.


    Nochmal zu meiner 2. Frage: Weiß also keiner, wie das formell abläuft, wenn die Leiste für den Leistungsempfänger EM-Rente beantragt?
    Danke nochmal und eine schöne Woche für Euch!
    Barbie

  • .....
    Nochmal zu meiner 2. Frage: Weiß also keiner, wie das formell abläuft, wenn die Leiste für den Leistungsempfänger EM-Rente beantragt?
    Danke nochmal und eine schöne Woche für Euch!
    Barbie


    Hallo,
    vorab, auch wenn das Jobcenter den Antrag (ersatzweise, hilfsweise für Dich) stellt,
    kommst du nicht um das Ausfüllen der Anträge drumherum.


    Das Jobcenter teilt dem Rententräger mit, dass er (JobCenter) dich aufgefordert hat, den Antrag zu stellen.
    Hilfsweise gilt dieses Schreiben als Antragstellung, womit das JobCenter sich gegenüber Fristen bzw. Termine bewahrt, sichert etc.


    Du erhälst die Aufforderung, den Antrag zu stellen (unter Hinweis auf deine Mitwirkungspflichten).


    Solltest du jetzt Fristen nicht einhalten, hast Du die Konsequenzen zu vertreten. Das JobCenter hat jedoch sich gegenüber Fristen gewahrt
    beim Rententräger.


    Sobald über deinen Antrag entschieden wurde und es zu einer Zahlung kommt, geht die natürlich vorrangig an das JobCenter.
    Das wird aber vorher noch abgeklärt (wie lange an JobCenter zu zahlen ist).


    Aus deinem Text entnehme ich, dass dir der Antrag nach Hause geschickt wurde, dass Du Fragen per Telefon klären konntest.


    dms
    (alles ein bißchen wirr geschrieben, aber vielleicht hilft es dir erst mal weiter)