Arbeitsbedingungen - anlage zum arbeitsvertrag

  • Hallo zusammen,


    ich habe die Möglichkeit nach jahrelanger "Hartz4-Zugehörigkeit" in einem kleinen Unternehmen (30 Wochenstunden, 3 Mitarbeiter, kein Betriebsrat, Arbeitsplatz im Haus des AG) einen Job zu bekommen. Bestandteil des Arbeitsvertrages sind u. a. folgende Punkte, zu denen ich jetzt gerne wissen würde, ob das alles rechtens ist, was der AG dort schreibt:


    AUSHANG: Ab dem 23.01.2012 treten folgende Regelungen in Kraft:
    1. Es darf nur noch in den regulären Pausen geraucht werden.
    2. Alle privaten Angelegenheiten (Festtelefon, Mobiltelefon, Internet, Email) sind während der Arbeitszeit nicht erlaubt.
    3. Die Geschäftszeiten sind von Montag – Freitag von 8:00 – 17:00 Uhr
    4. Die Frühstückspause (15 Minuten) findet zwischen 9:00 – 9:30 Uhr statt
    5. Die Mittagspause (45 Minuten) findet in Absprache untereinander zwischen 12:30 – 14:00 Uhr statt.
    6. Die Arbeitszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag für:
    - 40 Stundenkräfte von 8:00 – 17:00 Uhr abzgl. Pausen
    - 30 Stundenkräfte von 8:00 – 15:00 Uhr abzgl. Pausen
    - 20 Stundenkräfte von 8:00 – 12:15 Uhr abzgl. Pause
    7. Aushilfe nach Bedarf
    8. Genutztes Geschirr und Besteck ist sofort abzuwaschen oder in die Spülmaschine zu stellen
    9. Der Arbeitsplatz ist vom Arbeitnehmer grundsätzlich ordentlich/sauber zu verlassen
    10. Für Getränke und Verpflegung ist der Mitarbeiter selber zuständig


    Unerlaubte Handlungen
    Alle nachfolgend aufgeführten Punkte, egal ob sich der Vorfall in der Vergangenheit oder zukünftig ereignet, werden mit 5.000,00 Euro Strafe geahndet und können eine fristlose Kündigung zur Folge haben:
    1. Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach §13 des Arbeitsvertrags
    2. Verstoß gegen die Pflicht zur vollständigen Rückgabe aller firmenbezogenen Daten,
    Unterlagen und sonstiger Gegenstände nach § 14 des Arbeitsvertrags
    3. Verstoß gegen die Löschungspflicht nach § 14 des Arbeitsvertrags
    4. Verstoß des Schutzes vor unbefugten Zugriff auf Firmen-/Kundendaten durch Dritte nach §14 des Arbeitsvertrags
    5. Das unerlaubte Kopieren von dienstlichen Informationen jeglicher Art (Papier oder elektronisch)
    6. Das unerlaubte Kopieren von kundenbezogenen Informationen jeglicher Art (Papier oder elektronisch)
    7. Die unberechtigte Nutzung von Zugangsdaten (interne oder externe)
    8. Die unerlaubte Veränderung an oder in Kundensystemen
    9. Die unerlaubte Veränderung an oder in Firmensystem
    10. Die unerlaubte Weitergabe von Firmen- und/oder Kundendaten an unbefugte Dritte
    11. Die Nutzung des Firmenemailsystems für private Zwecke in nicht erlaubt


    So, jetzt hoffe ich inständig, dass mir hier jemand, der rechtlich etwas bewandert ist, mir mit Infos weiterhelfen kann, ob alles das, was der AG fordert bzw. vorschreibt. Schon allein die 5000 € - Strafandrohung (unter "Unerlaubte Handlungen" ist mir doch recht suspekt (zumal dort das Word "werden" verwendet wird, und bei Kündigung nur "können"!!!!


    Im Voraus vielen Dank



    P.S.: hier noch §13 und §14 des Arbeitsvertrages:
    §13 - Verschwiegenheitspflicht:
    Herr XYZ ist verpflichtet, über alle bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge, während der Vertragsdauer und auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Unterlagen dürfen nur den Betriebsangehörigen offenbart werden, die sie angehen. Über diesen Vertrag und den Inhalt ist Stillschweigen, auch gegenüber anderen Mitarbeitern, zu bewahren. Missbrauch oder Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht haben eine fristlose Kündigung zur Folge. Herr XYZ verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
    §14 - Herausgabe von Firmeneigentum
    Herr XYZ verpflichtet sich, alle Schriftstücke, auch Abschriften und Durchschläge einschließlich aller Aufzeichnungen, die die dienstliche Tätigkeit betreffen, sorgfältig aufzubewahren, vor jeder Einsichtnahme Unbefugter zu schützen und auf Verlangen jederzeit - spätestens aber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - der Firma oder ihrem Beauftragten zu übergeben. Dies gilt insbesondere für Datenträger, die Herr XYZ im Rahmen der Tätigkeiten von der Firma erhält. Herr XYZ verpflichtet sich ferner, alle Daten, die Firma betreffend, aus seinem Computer und/oder von allen privaten Datenträger jeglicher Art zu löschen. Herr XYZ hat weiterhin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu versichern, daß sich keine weiteren Unterlagen mehr im persönlichem Besitz befinden bzw. alle Datenträger und jegliches andere Medium zur Speicherung von elektronischen Daten gelöscht wurden.

  • Zitat

    was soll denn das? du wirst den arbeitsplatz ehedem nie antreten!

    @ lacki - tolle Antwort, was stört Dich daran das hier jemand den Sachverhalt hinterfragt ? Liberal ist bei Dir scheinbar solche AG - Praktiken nicht öffentlich machen zu dürfen. Ich kann die Angst, die "schwere Frage" hier stellt durchaus nachvollziehen, insbesondere die aus meiner Sicht haltlose und jeglicher arbeitsrechtlicher Grundlage entbehrenden Forderung bei Zuwiderhandlung einen Betrag "X" als sozusagen Schadensersatz eigenständig fest zu legen und mit Sicherheit auch bei Kündigung irgendwie zur Verrechnung einzufordern, durchaus als klärenswert betiteln.


    Stell Dir doch vielleicht mal selbst die Frage: Was soll denn das, hier jedesmal jedem der neu ins Forum kommt gleich zu unterstellen das er nicht arbeitswillig ist. Ich sehe in Deiner unqualifizierten Vorgehensweise nur eines, das Du Deiner Arbeit ganz sicher nicht als ordentlicher AN nachkommst, weil Du hier viel zu viel Zeit in einem Dich eigentlich nicht zu interessierenden Forum verdattelst, anstatt Dich im Interesse Deines AG's auch in Deiner Freizeit voll und ganz auf die Aufrechterhaltung Deiner Arbeitskraft zu konzentrieren. Dir sollte doch bekannt sein das in Deinem Alter die Leistungskurve eh zunehmend nach unten zeigt und das Du langsam aber sicher an dem Stuhl sägst auf dem Du sitzt wenn Du nicht im Interesse Deines AG's Dein Freizeitverhalten änderst und für so überflüssige Aktionen wie Kurzkommentare in einem Sozialhilfeforum vergeudest! Also wäre ich Chairman in Deinem Unternehmen hätte ich mich schon längst gefragt ob jemand wie Du überhaupt noch für das Unternehmen tragbar ist! :D


    @ schwere Frage - wer soetwas nicht unterschreibt, wird auch nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Zwar sind einige Forderungen wie das "rauchen am Arbeitsplatz" durchaus untersagbar, aber ebenso wie Du halte ich das eigenmächtige Festsetzen von Schadensersatzsummen als nicht rechtens. Die meisten Punkte sind durchaus plausibel, insbesondere wenn man von zunehmender Industriespionage ausgeht, aber das Festlegen von Rechtlich verbindlichen Schadensersatzleistungen hat nach meinem Empfinden, keine Verbindlichkeit auf die sich ein AG berufen könnte, was nicht heisst das dies nicht so praktiziert würde. Die Aachen Münchener Versicherung z.B. hatte bei einem Termin des Arbeitsamtes Aachen, den Arbeit Suchenden geladenen Teilnehmern auch einen Jahresvertrag unterjubeln wollen in dem festgeschrieben stand, das sie sich das Recht vorbehalten bei Widerspruch gegen eine Kündigung 11 von 12 Monatsgehältern zurück zu fordern. Stand alles schön verklausuliert im Kleingedruckten und der den Vortrag leitende Sachbearbeiter sowie die 4 angetanzten Lackaffen der AM nebst Regionaldirektor kamen dann doch in arge Schwulitäten sich aus dieser Nummer heraus zu winden, nachdem ich dies unter der Rubrik "noch Fragen" allen anderen Teilnehmern mal ins Gedächtnis rief und klar machte was das angebotene mtl Gehalt von 1300€ im Grunde wirklich wert war!


    Aber auch ich bin mal gespannt wie unsere Juristen des JC das hier beantworten werden, auf den dummen Zwischenruf eines Liberalen Aussenseiters lieber "schwere Frage" solltest Du in diesem Forum nichts geben. Der liebe "lacki" ist sowieso krank im Kopf, manchmal denkt man jetzt hat er die Kurve gekriegt und dann kommt wieder so ein Rückfall mit einem Ergebnis wie hier zuvor zu sehen, aber es hat was, es dient zumindest meiner Erheiterung !:D - und solange der "lacki" nur von den 18% seiner Genossen träumt ist die Welt in Deutschland noch in Ordnung ! Als nächstes kriegen wir den Rösler in Rente und dann schaun wir mal wer bei den liberalen danach der Fettnäpfchentreter wird, ich wüsste da einen sehr geeigneten älteren Herren der immer "glücklich" ist!

  • Wo ist jetzt dein Problem?Ein paar klare Regelungen wie bezüglich rauchens und den Pausen sowie dem Umgang in der Firma ist doch nicht schlecht.Alles andere finde ich jetzt auch nicht so schlimm wenn du dich an die betrieblichen Regelungen hälst mußt du doch nicht befürchten zur Kasse gebeten zu werden.Wovor hast du denn Angst?

  • ...


    @ schwere Frage - wer soetwas nicht unterschreibt, wird auch nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Zwar sind einige Forderungen wie das "rauchen am Arbeitsplatz" durchaus untersagbar, aber ebenso wie Du halte ich das eigenmächtige Festsetzen von Schadensersatzsummen als nicht rechtens. Die meisten Punkte sind durchaus plausibel, insbesondere wenn man von zunehmender Industriespionage ausgeht, aber das Festlegen von Rechtlich verbindlichen Schadensersatzleistungen hat nach meinem Empfinden, keine Verbindlichkeit auf die sich ein AG berufen könnte, was nicht heisst das dies nicht so praktiziert würde. ......


    Aber auch ich bin mal gespannt wie unsere Juristen des JC das hier beantworten werden, ....


    Hallo HG,


    bin halt kein Jurist des JC, aber ich hinterfrage trotzdem mal den von dir hier gewählten Begriff "Schadensersatz".

    Zitat

    Unerlaubte Handlungen
    Alle nachfolgend aufgeführten Punkte, egal ob sich der Vorfall in der Vergangenheit oder zukünftig ereignet, werden mit 5.000,00 Euro Strafe geahndet und können eine fristlose Kündigung zur Folge haben:


    M.E. ist dies hier nur ein Strafgeld und hat mit einem Schadensersatz erstmal wenig zu tun.
    Ich kann aus dem hier dargelegten nicht erlesen, dass die Kosten zur Wiederherstellung des vorherigen Standes,
    mit den hier genannten Betrag gegengerechnet werden.
    Soweit die 5000 Euro nur die Obergrenze der Eigenbeteiligung sein sollen bei der Schadensbeseitigung
    (bei grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichem Verhalten), dann wäre es hier evtl. deutlicher zu formulieren.


    Aber wie lacki schon schrieb, sucht der TE wahrscheinlich nur Gründe um die Ablehnung zu begründen.
    Ansonsten würde es Ihm ja wie vielen anderen Pendlern gehen, die nur einen zusätzlichen steuerlichen Freibetrag
    beantragen können, um monatlich mehr Netto zu haben. Hinsichtlich Fahrkostenzuschuss für die ersten 6 Monate (Probezeit)
    und evtl. Unterstützung hinsichtlich Umzug hat er wohl bei seinem JobCenter auch noch nicht nachgefragt.


    dms