Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit nach jahrelanger "Hartz4-Zugehörigkeit" in einem kleinen Unternehmen (30 Wochenstunden, 3 Mitarbeiter, kein Betriebsrat, Arbeitsplatz im Haus des AG) einen Job zu bekommen. Bestandteil des Arbeitsvertrages sind u. a. folgende Punkte, zu denen ich jetzt gerne wissen würde, ob das alles rechtens ist, was der AG dort schreibt:
AUSHANG: Ab dem 23.01.2012 treten folgende Regelungen in Kraft:
1. Es darf nur noch in den regulären Pausen geraucht werden.
2. Alle privaten Angelegenheiten (Festtelefon, Mobiltelefon, Internet, Email) sind während der Arbeitszeit nicht erlaubt.
3. Die Geschäftszeiten sind von Montag – Freitag von 8:00 – 17:00 Uhr
4. Die Frühstückspause (15 Minuten) findet zwischen 9:00 – 9:30 Uhr statt
5. Die Mittagspause (45 Minuten) findet in Absprache untereinander zwischen 12:30 – 14:00 Uhr statt.
6. Die Arbeitszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag für:
- 40 Stundenkräfte von 8:00 – 17:00 Uhr abzgl. Pausen
- 30 Stundenkräfte von 8:00 – 15:00 Uhr abzgl. Pausen
- 20 Stundenkräfte von 8:00 – 12:15 Uhr abzgl. Pause
7. Aushilfe nach Bedarf
8. Genutztes Geschirr und Besteck ist sofort abzuwaschen oder in die Spülmaschine zu stellen
9. Der Arbeitsplatz ist vom Arbeitnehmer grundsätzlich ordentlich/sauber zu verlassen
10. Für Getränke und Verpflegung ist der Mitarbeiter selber zuständig
Unerlaubte Handlungen
Alle nachfolgend aufgeführten Punkte, egal ob sich der Vorfall in der Vergangenheit oder zukünftig ereignet, werden mit 5.000,00 Euro Strafe geahndet und können eine fristlose Kündigung zur Folge haben:
1. Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach §13 des Arbeitsvertrags
2. Verstoß gegen die Pflicht zur vollständigen Rückgabe aller firmenbezogenen Daten,
Unterlagen und sonstiger Gegenstände nach § 14 des Arbeitsvertrags
3. Verstoß gegen die Löschungspflicht nach § 14 des Arbeitsvertrags
4. Verstoß des Schutzes vor unbefugten Zugriff auf Firmen-/Kundendaten durch Dritte nach §14 des Arbeitsvertrags
5. Das unerlaubte Kopieren von dienstlichen Informationen jeglicher Art (Papier oder elektronisch)
6. Das unerlaubte Kopieren von kundenbezogenen Informationen jeglicher Art (Papier oder elektronisch)
7. Die unberechtigte Nutzung von Zugangsdaten (interne oder externe)
8. Die unerlaubte Veränderung an oder in Kundensystemen
9. Die unerlaubte Veränderung an oder in Firmensystem
10. Die unerlaubte Weitergabe von Firmen- und/oder Kundendaten an unbefugte Dritte
11. Die Nutzung des Firmenemailsystems für private Zwecke in nicht erlaubt
So, jetzt hoffe ich inständig, dass mir hier jemand, der rechtlich etwas bewandert ist, mir mit Infos weiterhelfen kann, ob alles das, was der AG fordert bzw. vorschreibt. Schon allein die 5000 € - Strafandrohung (unter "Unerlaubte Handlungen" ist mir doch recht suspekt (zumal dort das Word "werden" verwendet wird, und bei Kündigung nur "können"!!!!
Im Voraus vielen Dank
P.S.: hier noch §13 und §14 des Arbeitsvertrages:
§13 - Verschwiegenheitspflicht:
Herr XYZ ist verpflichtet, über alle bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge, während der Vertragsdauer und auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Unterlagen dürfen nur den Betriebsangehörigen offenbart werden, die sie angehen. Über diesen Vertrag und den Inhalt ist Stillschweigen, auch gegenüber anderen Mitarbeitern, zu bewahren. Missbrauch oder Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht haben eine fristlose Kündigung zur Folge. Herr XYZ verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
§14 - Herausgabe von Firmeneigentum
Herr XYZ verpflichtet sich, alle Schriftstücke, auch Abschriften und Durchschläge einschließlich aller Aufzeichnungen, die die dienstliche Tätigkeit betreffen, sorgfältig aufzubewahren, vor jeder Einsichtnahme Unbefugter zu schützen und auf Verlangen jederzeit - spätestens aber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - der Firma oder ihrem Beauftragten zu übergeben. Dies gilt insbesondere für Datenträger, die Herr XYZ im Rahmen der Tätigkeiten von der Firma erhält. Herr XYZ verpflichtet sich ferner, alle Daten, die Firma betreffend, aus seinem Computer und/oder von allen privaten Datenträger jeglicher Art zu löschen. Herr XYZ hat weiterhin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu versichern, daß sich keine weiteren Unterlagen mehr im persönlichem Besitz befinden bzw. alle Datenträger und jegliches andere Medium zur Speicherung von elektronischen Daten gelöscht wurden.