Probearbeiten - zahlt das JC wirklich die Arbeitszeit ?

  • So da hier ja soviele JC Mitarbeiter im Forum aktiv sind bin ich doch mal auf die fachlich korrekte Auskunft gespannt!


    Immer wieder wird man, wenn man sich bei einem AG vorstellt damit konfrontiert das man ja mal ein paar Tage zur Probe arbeiten solle, damit sich dieser ein Bild von einem machen könne! Für mich ist klar das dies eine Arbeitsleistung darstellt und das diese zu vergüten ist.


    Jeder AG kann zudem in der Probezeit einen Mitarbeiter ohne Angabe von weitern Gründen kündigen!


    Um aber versicherungstechnisch ordentlich abgesichert zu sein bedarf aber jede Tätigkeit vom Grundsatz her einen Arbeitsvertrag, für mich logisch und zweifelsfrei auch schon für den AG eine Absicherung - es könnte ja schließlich auch grade an einem meiner Probetage der Zoll auftauchen und eine Überprüfung auf "Schwarzarbeit" durchführen.


    Fakt ist aber, das die AG die einem den Vorschlag zum Probearbeiten immer wieder mit dem Argument kommen das man die Zeit ja vom JC bezahlt bekäme, also ich antworte dann immer das ich meine Bedürftigkeit vom JC unterstützt bekäme und das diese in keinem Fall mit einer stündlichen Vergütung gleich zu setzen sei!


    Das passt den Herrschaften dann meist natürlich nicht und das Probearbeiten hat sich dann erledigt, ebenso die Bewerbung - ist klar wer sich nicht von Anbeginn ausbeuten lässt der wird auch später auf Einhaltung von Arbeitsvertraglichen Zusagen pochen - das ist nun mal die Realität.


    Das JC indessen bläst inzwischen in das selbe Horn, man könne ja mal einige Tage zur Probe arbeiten, schließlich würde man ja in dieser Zeit auch weiterhin vom Amt Leistungen erhalten!


    Dies, ist meiner Auffassung nach nicht Rechtens und wenn man das anspricht kommen die Sachbearbeiter einem wegen mangelnder Mitwirkungspflicht oder wie hier "dms" es schon mal darlegte man müsse alles tun um die Bedürftigkeit zu verringern.


    Begründungen sind ja ganz nett, aber Probearbeiten gibt es eigentlich gar nicht, selbst wer eine Arbeitsprobe abgibt erarbeitet diese und somit ist dies Arbeit und die ist soll sie Gültigkeit besitzen, eigentlich nur mit einem Arbeitsvertrag zulässig, weil sonst ist es "Schwarzarbeit". Grade bei Leihfirmen ist diese Praxis des Probearbeitens aber verstärkt anzutreffen, womit eine Vielzahl von AN volkswirtschaftlich gesehen einen Schaden an selbiger verursachen!


    Zudem ist die vom JC bezogene Leistung zum Leben sicherlich keine Basis um eine Entlohnung auf Stundenlohnbasis zu rechtfertigen insbesondere wenn man die Mindestlohnregelungen durh solche Aussagen nicht ausser Kraft setzen will, dies aber wird von den Mitarbeitern in der Arbeitsvermittlung meines Erachtens gemacht, in sofern eigentlich ein Straftatbestand wenn der SB erklärt das man auch mal umsonst zur Probe arbeiten müsse weil man ja weiterhin seine Leistungen bezöge!


    Also wie ist es mit dem kostenlosen Probearbeiten denn nun ???

  • Hallo HG,


    wir müssen zunächst zwei Begriffe klären (und trennen).
    Probearbeiten
    und
    sogenanntes "Einfühlungsverhältnis".


    Beim Einfühlungsverhältnis geht es darum,
    den zukünftigen Arbeitsplatz und die arbeitsaufgabe kennen zu lernen (nicht auszuführen).
    Für diese Zeit unterliegt man dem Hausrecht.


    Probezeit/ Probearbeiten ist jedoch wie ein Arbeitsverhältnis zu betrachten.
    Man unterliegt auch dem Direktionsrecht und schuldet Arbeitsleistung.
    Im Gegenzug auch Lohnanspruch.


    Allerdings

    Zitat

    für Probearbeiter im Leistungsbezug (Hartz IV) wird nicht selten Schwarzarbeit angenommen,
    wenn die Probearbeit nicht ausdrücklich vom Amt erlaubt wurde -
    ansonsten ist nicht nur Entlohnung - die im Betrieb übliche - zu zahlen und notfalls auch einklagbar,
    auch wenn an sich Einvernehmen über unbezahlte Probearbeit bestand -
    Sollte es zu einer offiziellen Einstellung kommen kann man ja verzichten


    Quelle: hier geht es lang


    Für Dich habe ich aber noch eine bessere Quelle


    Eine vorherige Abstimmung mit dem JobCenter hätte hinsichtlich der Aufwendungen
    evtl. weitere positive Folgen (Fahrkostenerstattung etc.). Nicht zu vergessen sei
    auch der Unfallschutz von und zur Arbeit.


    dms

  • Ups, da hab eich wohl wieder in ein Wespennest gestochen !


    Danke "dms" ein sehr informativer und aufklärender Link, war mir allerdings schon bekannt diese Rechtslage und deshalb habe ich mich mal dumm gestellt damit hier möglichst Vielen mal etwas mehr Info zuteil wird und insbesondere den hier im Forum präsenten Mitarbeitern der Job-Center mal die rechtliche Situation klar wird, wenn sie einem Leistungsbezieher gegenüber eigentlich einen gesetzlichen Fehltritt begehen indem sie ihn quasi über die Rechtslage außer Acht lassend zum unentgeltlichen Probearbeiten nötigen, nur weil sie glauben das man dadurch bei einem AG bessere Chancen auf einen Arbeitsvertrag bekäme. Bei den Zeitarbeitsfirmen ist dieses zudem ja auch Usus und auch die sind zur Vergütung verpflichtet.


    Darüber hinaus ist es dann ja auch wohl unzulänglich den ALG II Beziehern mit Sanktionen zu drohen wenn sie ein unentgeltliche "Probearbeiten" ablehnen, in weit sich dies mit einem "Einfühlungsverhältnis" durchsetzen lässt ist dann etwas anderes, man kann aber nicht gegenüber einem ALG II Bezieher die ganze Zeit von Probearbeit sprechen und ihn dann wegen der Nicht-Akzeptanz eine Einfühlungsverhältnisses sanktionieren, aber genau dies wird oft genug den ALG II Beziehern so suggeriert!


    @ Kitty 121 - Du siehst, die Trainingsmassnahme ist auf verdammt dünnem Eis gebaut, denn was geschieht denn bei einer Trainingsmaßnahme ? Da wird ja wohl von fachkundiger Seite her eine zu qualifizierende Person auf einen genau festgelegten Level gebracht und dies in der Regel von eigends dafür rekrutierten Ausbildern. Ich denke das, eine Trainingsmaßnahme darüber hinaus in keiner Weise mit einer Erfolgsgarantie für die Vermittlung von Arbeitsuchenden Menschen einher geht und so auch nicht zu den direkten Vereinbarungen einer Bewerbung zu sehen ist. es kann also eigentlich nicht sein das das Ergebnis eines Vorstellungsgespräches eine Trainingsmassnahme bei diesem AG zur Folge hat, vielleicht ist dies in Ausnahmefällen zu akzeptieren, aber sicherlich nicht im Rahmen von angeblich qualifizierter Vermittlung!


    Es kann also nicht sein das ein AG es als selbstverständlich betrachten das ein Bewerber sich unentgeltlich dem AG zur Verfügung zu stellen hat und dann auch noch erklärt, das dieser ja sowieso vom JC seinen Entlohnung erhalte ! Was der Bewerber erhält sind allenfalls Leistungen zum Leben und nicht Leistungen zum Probearbeiten denn die würden zumindest hier in NRW dann auch noch eine Unterwanderung des Mindestlohns bedeuten!



    Ich denke das hier sicher noch weitere nette Anmerkungen zu diesem Thema erscheinen werden!

  • Ich war letztens selbst bei einer Leihbude zum Vorstellungsgespräch. Hier ein Auszug des Gesprächs:
    Fa.: Bei uns sind 2 Tage Probearbeit unbezahlt üblich. Ich: Mein Lebenslauf deutet nicht auf Abbrüche oder Scheitern hin. Fa.: Das muss jeder bei uns machen
    Ich: Was ist in den 2 Tagen mit der Sozialversicherung ? Fa.: Kein Problem, Sie bleiben einfach 2 Tage weiterhin arbeitslos gemeldet. Ich: Das geht doch nicht, stehe ja dem Arbeitsmarkt die 2 Tage nicht zur Verfügung und verbrauche 2 Tage ALG1-Anspruch, der mir vielleicht irgendwann mal fehlt. Fa.: Das geht doch, weil Sie in den 2 Tagen jederzeit nach Hause gehen können. Also rechtlich alles in Ordnung. Ich: Aber was ist mit der Unfallversicherung wegen Arbeits-/Wegeunfall ? Die Höhe des Verletztengeld oder Rente wegen Unfall richtet sich nach den Beiträgen vom Bruttoverdienst. In den 2 Tagen wird ja nichts eingezahlt. Fa: Äääähhhhhh, da muß ich mich mal schlau machen.....SIE hören noch von uns. Schönen Tag noch.