So da hier ja soviele JC Mitarbeiter im Forum aktiv sind bin ich doch mal auf die fachlich korrekte Auskunft gespannt!
Immer wieder wird man, wenn man sich bei einem AG vorstellt damit konfrontiert das man ja mal ein paar Tage zur Probe arbeiten solle, damit sich dieser ein Bild von einem machen könne! Für mich ist klar das dies eine Arbeitsleistung darstellt und das diese zu vergüten ist.
Jeder AG kann zudem in der Probezeit einen Mitarbeiter ohne Angabe von weitern Gründen kündigen!
Um aber versicherungstechnisch ordentlich abgesichert zu sein bedarf aber jede Tätigkeit vom Grundsatz her einen Arbeitsvertrag, für mich logisch und zweifelsfrei auch schon für den AG eine Absicherung - es könnte ja schließlich auch grade an einem meiner Probetage der Zoll auftauchen und eine Überprüfung auf "Schwarzarbeit" durchführen.
Fakt ist aber, das die AG die einem den Vorschlag zum Probearbeiten immer wieder mit dem Argument kommen das man die Zeit ja vom JC bezahlt bekäme, also ich antworte dann immer das ich meine Bedürftigkeit vom JC unterstützt bekäme und das diese in keinem Fall mit einer stündlichen Vergütung gleich zu setzen sei!
Das passt den Herrschaften dann meist natürlich nicht und das Probearbeiten hat sich dann erledigt, ebenso die Bewerbung - ist klar wer sich nicht von Anbeginn ausbeuten lässt der wird auch später auf Einhaltung von Arbeitsvertraglichen Zusagen pochen - das ist nun mal die Realität.
Das JC indessen bläst inzwischen in das selbe Horn, man könne ja mal einige Tage zur Probe arbeiten, schließlich würde man ja in dieser Zeit auch weiterhin vom Amt Leistungen erhalten!
Dies, ist meiner Auffassung nach nicht Rechtens und wenn man das anspricht kommen die Sachbearbeiter einem wegen mangelnder Mitwirkungspflicht oder wie hier "dms" es schon mal darlegte man müsse alles tun um die Bedürftigkeit zu verringern.
Begründungen sind ja ganz nett, aber Probearbeiten gibt es eigentlich gar nicht, selbst wer eine Arbeitsprobe abgibt erarbeitet diese und somit ist dies Arbeit und die ist soll sie Gültigkeit besitzen, eigentlich nur mit einem Arbeitsvertrag zulässig, weil sonst ist es "Schwarzarbeit". Grade bei Leihfirmen ist diese Praxis des Probearbeitens aber verstärkt anzutreffen, womit eine Vielzahl von AN volkswirtschaftlich gesehen einen Schaden an selbiger verursachen!
Zudem ist die vom JC bezogene Leistung zum Leben sicherlich keine Basis um eine Entlohnung auf Stundenlohnbasis zu rechtfertigen insbesondere wenn man die Mindestlohnregelungen durh solche Aussagen nicht ausser Kraft setzen will, dies aber wird von den Mitarbeitern in der Arbeitsvermittlung meines Erachtens gemacht, in sofern eigentlich ein Straftatbestand wenn der SB erklärt das man auch mal umsonst zur Probe arbeiten müsse weil man ja weiterhin seine Leistungen bezöge!
Also wie ist es mit dem kostenlosen Probearbeiten denn nun ???