Hallo miteinander - ich bin neu hier und gleich mit einer Frage, die für mich brandheiß ist, denn morgen soll es losgehen.
Kurze Vorrede - ich (weibl.) bin 62 und demzufolge kurz vor der Zwangsverrentung. Wohl um mir diese schmackhaft zu machen, bekam ich jetzt eine MAE (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) zugewiesen. Im Vorgespräch dazu beim Träger wurde mir eine zusammenhängende Arbeitszeit mit "gelegentlichem Wochenendeinsatz" zugesagt. Dann hatten alle Beteiligten ihren wohlverdienten Urlaub und gestern bekam ich meinen Arbeitsplan und bin fast hinten über gefallen. Die täglichen Arbeitszeiten gehen von 9:00 bis 11:30 Uhr und von 14:30 bis 17:00 (fünf Stunden also) und jeden zweiten Sonntag von 8:30 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr (sieben Stunden), wofür dann ein Wochentag frei ist.
In der Anforderung des Jobcenters steht eine Arbeitszeit von 7:00 bis 12:30 oder nach Vereinbarung. Die Dame von der Arbeitsförderungsgesellschaft sah sich durch den Passus "nach Vereinbarung" im Recht, mir diese Arbeitszeiten zumuten zu können. Vereinbart (im Vorgespräch) wurde mit mir jedoch lediglich - da die Maßnahme mit zwei Leuten besetzt ist - wöchentlich wechselnde Früh- und Nachmittagsschicht - jeweils zusammenhängend. Daraufhin hatte ich dann meine Teilnahmeerklärung für das Jobcenter unterschrieben.
Meine Frage lautet nun kurz und knapp - muss ich diese willkürliche einseitige Änderung akzeptieren und im Falle einer Weigerung Sanktionen befürchten, oder kann ich auf zusammenhängender Arbeitszeit, so wie es auch vom Jobcenter beschrieben war, bestehen?
herzlichen Dank schon mal für Eure Gedanken zum Thema,
Grüßle
Froggel - ratlos