Zuzahlung zu zahnersatz bei ergänzendem HartzIV?

  • Ich hab mal eine Frage...ich gehe zwar Vollzeit arbeiten, verdiene netto ca.900€. Ich lebe mit meinem Feund in einer BG, der eine vom Jobcenter gefäörderte Maßnahme zur Ausbildung macht, und bekommen deswegen noch ca. 500€ (inkl. Miete) vom Jobcenter.


    Jetzt werd ich demnächst "neue" Zähne bekommen, kann mir aber den Eigenanteil hierzu nicht leisten (noch einige Schulden aus meiner Ehe). Ich habe aber mal gehört, oder sogar hier gelesen, bin mir nich ganz sicher, dass man, wenn man HartzIV bekommt oder gering verdient, dass dann die Krankenkasse die vollen Kosten übernimmt?? Zumal mein Zahnproblem teilweise dadurch verursacht ist, dass als Nebenwirkung von Medikamenten die Zähne brüchig werden, und auch abbrechen.


    Kann mir hier jemand genauere Auskunft geben? Wegen der Kosten hab ich den Gang zum ZA seit einiger Zeit immer weiter hiausgezögert...auch weil ich mich für den schlechten Zustand meiner Zähne doch schäme...

  • Zitat

    etzt werd ich demnächst "neue" Zähne bekommen, kann mir aber den Eigenanteil hierzu nicht leisten

    Hallo Hilde 01 - so wie ich das lese bist Du aber schon bei Deinem Zahnarzt gewesen und hast die Behandlung hin zum neuen Zahnersatz bereits hinter Dir !?


    Wenn dem so ist, dann mal die Frage: Hast Du Deinem Zahnarzt erklärt das Du Dir den Zahnersatz aufgrund des Eigenanteils nicht leisten kannst ???


    Würde mich interessieren was er dazu gesagt hat!


    Darüber hinaus die Frage was bedeutet für Dich "neue Zähne" ich habe Jahre in diesem Beruf gearbeitet und kenne eine Vielzahl von Zahnersatz !!!


    Da Du von abgebrochenen Zähnen schreibst, denke ich mal das eine Überkronung nicht unbedingt angedacht ist, deswegen mal die Frage handelt es sich um festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz? Dies alles macht z.B. auch einen Unterschied was die Kosten betrifft und wo Dein Zahnarzt sicherlich Alternativen hätte wenn Du ihm Deine Situation schilderst. Darüber hinaus ermöglichen Zahnärzte über externe Abrechnungsfirmen auch Zahnersatz auf Ratenzahlung dafür kassieren diese einen gewissen Prozentsatz vom Umsatz den er mit Kunden über dieses System macht, und selbst dann wenn die Raten dann nicht von den Patienten geleistet werden erhalten die Doc's ihre Kohle, die Zahntechniker leider Gottes aber oftmals nicht und es gibt auch Dentallabors die den Patienten kostensparende Alternativen anbieten, oftmals ein Vorteil wenn z.B. der Zahnarzt ein Praxislabor besitzt, denn das muss ja auch existieren und nicht immer wird dann die für den Patienten kostengünstigste Variante gewählt sondern die für den Zahnarzt wirtschaftlichste Lösung gewählt und dem Patienten als einzig machbare Lösung verkauft!


    Ansonsten bleibt Dir das was meine Vorgänger hier schon gepostet haben, Härtefallregelung ist immer so eine Sache, bei Deiner Krankengeschichte besteht vielleicht auch noch eine Alternative für eine Standardversorgung was aber von der Begründung durch den Zahnarzt abhängt!


    Angst muss man heute nicht mehr vor der Behandlung haben als vielmehr vor der Geldgier der Behandler, es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten die eine relativ schmerzfreie Behandlung ermöglichen, Hypnose und Tens-Geräte sind in vielen Praxen inzwischen üblich!



  • Erst mal Danke für Eure schnellen Antworten.


    Und Horst, nein, ich war noch nicht beim Zahnarzt. Ich in vor 2 Jahren hier in diese Stadt gezogen, und war hier noch nicht beim Zahndoc. Eben weil ich Anfst vor den Kosen habe, und mir meine Beißer ziemlich peinlich sind....



    "Härtefallregelung: Bei bestimmten Personen, wie zum Beispiel Studenten, die Leistungen nach dem BaFög bekommen, und bei niedrigen Einkommen hilft die BKK vor Ort: Wir übernehmen die Kosten in Höhe des doppelten Festzuschusses für die Regelversorgung beim Zahnersatz. "


    Das hab ich direkt von der Seite meiner KK kopiert....nur, der Rechner dafür benötigt nen HuKP....den ich noch nicht habe...

  • Ach ja, das hier habe ich gerade mal ergoogelt.... :


    !Einkommensgrenzen für die Härtefallregelung bei Zahnersatz
    Für Patienten, die als Geringverdiener gelten und den Eigenanteil für den notwendigen und dringend benötigten Zahnersatz nicht aufbringen können, gilt die Härtefallregelung. Wer unter die Härtefallregelung fällt, erhält von der Krankenkasse den doppelten Zuschuss, wodurch der Eigenanteil vollständig wegfällt. Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 1008 Euro monatlich fallen unter die Härtefallregelung. Bei Ehepaaren gilt die Verdienstgrenze von 1.386 Euro, die ebenfalls für Alleinerziehende mit einem Kind gilt. Mit jedem weiteren Familienmitglied welches im Haushalt lebt und zu versorgen ist, addiert sich ein Betrag von 252 Euro hinzu. Patienten, die Zahnersatz benötigen und glauben, sich diesen nicht leisten zu können, sollten von daher dringend überprüfen ob sie nicht unter die Härtefallregelung fallen."


    Ich verdien über dem Satz...nämlich 1215€ Brutto, da wir unverhairateter Weise zusammenleben, zählt vllt der Betrag für Ehepaare nicht. Aber schon ätzend, dass das beim Amt zählt, um ergänzend HartzIV zu bekommen.. :-(

  • Zitat

    erhält von der Krankenkasse den doppelten Zuschuss, wodurch der Eigenanteil vollständig wegfällt.

    ....aber aufpassen, vorauf bezieht sich der Zuschuss !? Auf die zahnärztlichen Leistungen oder auch auf die zahntechnischen Leistungen (!) und in vielen Fällen wird der Goldanteil nur mit einem Fixbetrag bezuschusst und das ist so lächerlich gering, nämlich 5€ oder 10€ gesamt, das man soviel Augenwischerei schon als Frechheit bezeichnen muss gemessen an Legierungspreisen von 12€ bis 25€ je Gramm grade der Edelmetallanteil ist der fetteste Batzen an der Gesamtrechnung! Und der Zahnarzt verhandelt da auch nicht mit dem Labor was von diesen oftmals suggeriert wird, der diktiert dem Labor sowieso den Dumpingpreis und fordert höchstens noch unter der Hand einen Obolus dafür das die Zahntechnische Arbeit nicht von einem Mitbewerber gefertigt werden darf, will hier nicht zuviel schreiben, schließlich besteht immer noch die Chance das ich da noch mal beruflich eine Alternative finde und Internet ist bekanntlich nicht immer nett, sieht man ja an "lacki" wie der hier ungestraft Lügen über Menschen verbreiten darf, die gänzlich haltlos sind!


    @ Hilde 01 - aufgrund einer gesundheitlichen Vorgeschichte sehe ich aber einen andere Möglichkeit gegeben die müsste Dein Zahnarzt aber gegenüber der Krankenkasse ausführlich darlegen, dann bist Du auf die Härtefallregelung wegen zu geringem Einkommen nämlich nicht angewiesen! Bei Dir scheint das ja durch verordnete Medikamente entstanden zu sein, frag mal bei Deiner Krankenkasse nach was Dir da für Möglichkeiten gegeben sind ! Persönliche Vorsprache ist eventuell da der bessere Weg!