Brauche dringend Hilfe! Scheidung läuft und dann?

  • Hallo.
    Ich bin 23Jahre. Habe eine 3Jährige Tochter. Mein Mann ist im Mai zu seinen Eltern zurück gezogen, weil wir uns getrennt haben. Er muss ja noch noch die Miete zahlen bis die Scheidung durch ist oder?!
    Und dann? Die Wohnunh ist 77m2. Ist aber eine Sozialwohnung mit 3 Zimmerb. Und für den Ort recht günstig. Kann ich mit meiner Tochter dort bleiben? Oder muss ich in eine kleinere Wohnung mit 65m2? Was ich hier in der Nähe gar nicht finde... :( bin am verzweifeln. Ich habe nur einen Minijob...
    Bitte gebt mir Ratschläge. Weiss auch gar nicht ob ich jetzt achon zur Arge gehen soll oder erst wenn die Scheidung durch ist?! Muss mein Mann dann auch Unterhalt zahlen? Er verdient so 2000 netto... ich dreh noch durch... Habe richtig Angst vor der Arge...
    Danke schonmal fuer eure Tipps!

  • Dein Mann muss solange Miete weiter bezahlen, wie er noch im Mietvertrag steht. Das ist Mietvertragsrecht und keine Eigentumswohnung die laut Scheidungsrichter einer der beiden bekommt. Hat deshalb mit Scheidung nichts zu tun. Ob er die Hälfte bezahlen muss oder ihr beide gesamtschuldnerisch haftet, steht im Mietvertrag. Gesamtschuldnerisch = Vermieter ist es egal wer wieviel bezahlt, wenn insgesamt zuwenig für die Monatsmiete dann kriegen beide eine Mahnung/Kündigung. Wenn du die Wohnung demnächst alleine behalten willst, rede mal mit den Vermieter da der Mietvertrag geändert werden muss.
    Auf www.harald-thome.de steht unter Örtliche Richtlinien was in deiner Stadt bezahlt wird.
    Weil du schon eine Wohnung hast, musst du nicht zwangsweise umziehen aber wenn die zu teuer ist dann musst du den Rest selbst zahlen. Ab dem 7.Monat des H4-Bezugs. Wenn nur die Neben-/Heizkosten zu hoch sind dann ab nächster Jahresabrechnung.
    Für seine Tochter muss er ab Scheidung gemäß Düsseldorfer Tabelle zahlen. Für dich weiss ich nicht genau. Weil Ehedauer mir unbekannt und Kind schon über 3 Jahre alt ist.
    Warum hast du Angst vor der Arge? Die nennen sich jetzt Jobcenter und beissen nicht !
    Es gibt auch noch ein Amt für Unterhaltsheranziehung und Unterhaltsvorschuss. Falls was nicht klappt.

  • Dein Mann muß nicht zwangsläufig bis die Scheidung durch ist die komplette Miete zahlen.Wenn du dich jetzt bezüglich der Scheidung quer stellst kann so eine Scheidung einige Jahre dauern.Ich würde dir raten einen Anwalt aufzusuchen und dich dort beraten zu lassen.Der Anwalt kann dir sagen was an Unterhalt für dich und deine Tochter von deinem Mann zu zahlen wäre.Dann könntest du eventuell Wohngeld beantragen oder müßtest sollten die Zahlungen deines Mannes und dein Einkommen nicht ausreichen einen ALG2 Antrag stellen.

  • Bei einem von beiden Mietern unterschriebenen Mietvertrag ist es dem Vermieter egal wer die Miete zahlt, sprich Ihr seid Beide in der Zahlungspflicht.
    Wer zahlen kann ist also erst mal verantwortlich......, Ein Beidseitig geschlossener Mietvertrag muss auch von Beiden eventuell gekündigt weden.
    Stellt sich einer quer, ist eine Wohnungskündigung ein Problem.
    Unterhalt : Zie die Düsseldorfer Tabelle zu Rate. Gleichzeitig wird Trennungsunterhalt bis zur Scheidung berechnet.
    In jedem Fall muss ein Anwalt hinzugezogen werden, dort wirst Du auch das Thema Prosseskostenhilfe erläutert bekommen.
    Also erst mal locker bleiben und Anwalt kontakten.
    Hab die Erfahrung gemacht das Anwältinnen härter wie Anwälte an Scheidungsrecht rangehen.
    Wünsch Dir viel Erfolg und nicht so einen Gegner wie mich vor vielen Jahren bis vors OLG und nicht "Plattgemacht worden".
    Gruß

  • Danke für eure Antworten. Also wir sind seit Juni 2009 verheiratet. Es ist alles ganz locker. Also keiner stellt sich irgendwo quer... Das ist ja schonmal gut oder? :) Also ich glaube ich gehe am Montag mal zur Arge und dann kontaktiere ich einen Anwalt. Oder lieber andersrum? Habe Angst zu spät den Antrag auf was auch immer bei der Arfe zu stellen... hmmm... Vor der Arge habe ich in dem Sinne "Angst" weil die einen da so abwimmeln. Hatte svhobmal was mit denen zu tun. Bevor wir geheiratet haben und noch nicht zusammen gewohnt haben. Aber mir fällt schonmal ein Stein vom Herzen das ich nicht aus der Wohnung geschmissen werde...
    Lg

  • Wichtig ist, dass die zulässigen Grenzen, was den Mietgegenstand betrifft, eingehalten werden, also das Übliche: Bei einer Person 45 qm, für jede zweite Person 15 qm mehr, die ortsübliche Höchstmiete und so weiter. 77 qm für 2 Personen werden (auch, wenn die Miethöhe manchmal stimmt gemäß den Vorschriften), vermutlich als zu viel angesehen, weil sie 17 qm überschreiten. Manches wird von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt, wenn es noch Spielraum für Entscheidungsmöglichkeiten gibt. Aber 17 qm mehr als insgesamt als zulässig angesehen; das durch zu kriegen scheint mir schwierig.